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DStGB warnt vor "Impfchaos" bei Schweinegrippe: Bund und Länder müssen unverzüglich für Klarheit sorgen

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
fordert Bund und Länder auf, unverzüglich die organisatorischen und 
finanziellen Voraussetzungen für die Impfungen gegen die 
Schweinegrippe zu treffen. "Es muss schnellstmöglich geklärt werden, 
welcher Personenkreis eine freiwillige Schutzimpfung erhalten kann, 
inwieweit der öffentliche Gesundheitsdienst in die Impfaktion 
eingebunden werden soll und wie die Kostenerstattung geregelt wird", 
forderte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd 
Landsberg, heute in Berlin.
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf
schafft nach Auffassung des DStGB keine ausreichende Klarheit, 
insbesondere über die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes 
(ÖGD) und der Kommunen. Der Verordnungsentwurf schreibt dem ÖGD zwar 
eine zentrale, koordinierende Funktion zu, ohne näher zu beschreiben,
was damit gemeint ist und wie die Kostenfrage geklärt werden soll. 
Unklar bleibt auch welche Rolle den niedergelassenen Ärzten, den 
betriebsärztlichen Stellen oder den Krankenhausärzten zugedacht ist. 
"Es ist davon auszugehen, dass flächendeckend in den meisten 
Gesundheitsämtern die Übernahme der kompletten Impfleistung ohne 
Kostenerstattung durch den ÖGD nicht möglich sein wird, wenngleich 
wir in der Koordinierung eine sinnvolle und wichtige Rolle des ÖGD 
sehen", erklärte Landsberg. Er erwartet eine klare Aussage, für 
welche Personengruppen die Ärzte, die Gesundheitsämter oder die 
Betriebsärzte zuständig sein sollen.
Der DStGB fordert darüber hinaus die Einbeziehung der 
ehrenamtlichen Feuerwehrleute und sonstigen ehrenamtlichen 
Helferinnen und Helfer im Katastrophen- und Rettungsdienst in die 
erste Impfwelle. "Es sind gerade diese ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer, die in Ausübung ihres Dienstes mit Erregern in Kontakt kommen
können und die es nach unserer Auffassung bestmöglich zu schützen 
gilt", betonte Landsberg. Eine Beschränkung nur auf die 
Berufsfeuerwehren ist nicht nachvollziehbar.
Der DStGB sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Impfungen zu
finanzieren. "Auch in den Fällen, in denen der ÖGD an der 
Durchführung beteiligt ist, müssen die Impfkosten durch die 
Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Der ÖGD kann nicht 
ohne Kostenerstattung zu Leistungen verpflichtet werden, die zum 
Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zählen", so 
Landsberg. Die Panikmache der Gesetzlichen Krankenversicherung über 
die Kostenfolgen hält der DStGB für überzogen. Landsberg fordert die 
gesetzlichen Krankenkassen auf, sich nunmehr konstruktiv in den 
Abschluss erforderlicher Impfvereinbarungen mit den Ländern 
einzubringen anstatt Panikmache aufgrund Kostenfolgen zu betreiben.
Abschließend forderte Landsberg alle Beteiligten, insbesondere die
Medien, zu einem sachlichen Umgang mit der Schweinegrippe auf. 
"Panikmache hilft niemandem", betonte Landsberg. Die Bürgerinnen und 
Bürger erwarten sachliche Informationen und zwischen Bund und Ländern
abgestimmte wirksame Schutzmaßnahmen. Landsberg sieht die Länder gut 
gegen eine mögliche Influenzapandemie in Deutschland gerüstet. "Die 
in allen Ländern entwickelten Influenza-Pandemiepläne haben sich in 
Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gesundheitsämtern bei der 
Bekämpfung der Ausbreitung von Influenza A/H1N1 in den letzten Wochen
als gute Grundlage erwiesen. Panikmache einzelner Medienvertreter 
hilft hier nicht weiter, sondern verunsichert die Bevölkerung 
zusätzlich", so Landsberg abschließend.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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