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Steuerschätzung: Keine Spielräume für Steuersenkungen!

Berlin (ots)

"Die Steuerschätzung in dieser Woche zeigt, dass
wir keine Spielräume für Steuersenkungen haben", sagte Dr. Gerd 
Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes. Ein Grund hierfür ist der dramatische Einbruch der 
Unternehmenssteuern. Waren die Steuerschätzer im Frühjahr für das 
laufende Jahr noch von einem Minus von 31,2 Prozent bei der 
Körperschaftsteuer ausgegangen, ist diese in den ersten drei 
Quartalen des Jahres tatsächlich um 60,9 Prozent eingebrochen. Zudem 
wirkt sich die hohe Zahl an Kurzarbeitern negativ auf die Entwicklung
der Bruttolohn- und Gehaltssumme aus; mit entsprechenden Folgen für 
das Lohn- und Umsatzsteueraufkommen.
Selbst wenn die Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in 2009 
und 2010 tatsächlich etwa zehn Milliarden Euro über den bisherigen 
Annahmen liegen sollten, sind darin noch nicht jene steuerlichen 
Entlastungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, enthalten. 
Allein im Bereich der Einkommensteuer liegt das von der Koalition 
angestrebte jährliche Entlastungsvolumen bei -24,0 Milliarden Euro 
pro Jahr. Auch auf der Grundlage der Steuerschätzung werden die 
Kommunen im Jahre 2010 in zweistelliger Milliardenhöhe weniger 
einnehmen, als sie ausgeben müssen.  Der kommunale Finanzierungssaldo
wird sich in 2010 voraussichtlich auf -11,5 Milliarden Euro belaufen 
und sich auch in den Folgejahren auf diesem hohen Niveau bewegen. 
Rechnet man die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag 
vereinbarten Mindereinnahmen hinzu, wird der Finanzierungssaldo sogar
auf rund -17,0 Milliarden Euro anwachsen.
Landsberg warnte davor, die gerade erst im Sommer im Grundgesetz 
verankerte Schuldenbremse, die ab 2016 verbindlich ist, aus dem Blick
zu verlieren. Der DStGB hat sich stets für eine Konsolidierung des 
öffentlichen Gesamthaushalts ausgesprochen. "Steuersenkungen auf Pump
sind nicht zu verantworten.", so Landsberg.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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