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DStGB zur Kindergelderhöhung: Investitionen in Betreuung und Bildung wichtiger als 20 EUR im Monat - Bund muss Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen kompensieren

Berlin (ots)

Der DSTGB befürwortet eine verstärkte Politik für
Kinder und Familien. "Statt 20 EUR mehr im Monat wäre es aber 
wichtiger, die Betreuungs-Bildungsangebote und Jugendzentren weiter 
auszubauen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg heute in
Berlin.
Die geplante Kindergelderhöhung summiert sich auf 4,26 Milliarden 
EUR pro Jahr. Hiervon entfielen 42,5 % oder 1,95 Milliarden EUR auf 
die Länder und 15 % oder 692 Millionen EUR auf die Kommunen. Damit 
könnte man nachhaltig die Chancen gerade für benachteiligte Kinder 
und Jugendliche verbessern, zum Beispiel durch regelmäßige 
Schulmahlzeiten, bessere Betreuung und Einzelförderung etwa im 
Sprachbereich. Das würde zugleich Arbeitsplätze vor Ort schaffen.
Deutschland gibt schon bisher nach OECD-Studien vergleichsweise 
viel Geld für familienbezogene Leistungen aus und hat damit deutlich 
weniger Erfolg als zum Beispiel die skandinavischen Länder, die den 
Schwerpunkt ihrer Leistungen auf den konsequenten Ausbau der 
familienbezogenen Infrastruktur legen.
20 EUR im Monat sind für ein Kind relativ wenig, für eine bessere 
Betreuung und Förderung wäre es viel.
Die geplante Kindergelderhöhung führt zu Steuerausfällen bei 
Kommunen und Ländern, deren Haushaltslage durch die Wirtschafts- und 
Finanzkrise in eine dramatische Situation gelangt ist. Allein die 
Kommunen haben Kassenkredite von über 38 Milliarden EUR und werden 
2010 mit einem Defizit von über 11 Milliarden EUR abschließen.
Wenn der Bund an seinem Erhöhungsziel festhält, sollte er eine 
Kompensation, z.B. durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, 
vorsehen. In Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 GG und in § 1 Satz 6 
Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, dass die Leistungen für das 
Kindergeld zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 74 zu 26 
finanziert werden sollen. Damit ergäbe sich ein Ausgleich von 
mindestens 1,5 Milliarden EUR pro Jahr bezogen auf die 
Mindereinnahmen aus Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag. 
Auch in früheren Jahren sind die Kompensationen durch höhere 
Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen erfolgt.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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