Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB: Neue Arbeitsministerin muss Jobcenterreform vorantreiben - Unsicherheit vor Ort wächst
Berlin (ots)
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die neue Arbeitsministerin aufgefordert, die Jobcenterreform gemeinsam mit den Kommunen schnell auf den Weg zu bringen. "Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir effektive Jobcenter und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jede Chance nutzen, um die Erwerbslosen wieder in Arbeit zu bringen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. Deshalb ist es notwendig, schnell Rechtssicherheit zu schaffen, wie es mit den Jobcentern weitergeht. Das sind wir den über sechs Millionen Leistungsbeziehern und den mehr als 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, die zunehmend verunsichert in die Zukunft blicken.
"Wir vertrauen auf die mit Frau von der Leyen in der Familienpolitik bewährte Zusammenarbeit und erwarten, dass sie die große Chance einer effektiven Kooperation mit den Kommunen nutzt", sagte Landsberg.
Nachdem die Bundeskanzlerin einer Ausweitung der Option eine klare Absage erteilt hat, die Fortführung der 69 Optionskommunen mehrheitsfähig ist und eine Verfassungsänderung nicht umgesetzt werden kann, müssen die ideologischen Auseinandersetzungen beendet werden. Notwendig ist eine einfachgesetzliche Regelung.
Der DStGB schlägt vor, die Jobcenter als Zentrum für Arbeit (ZfA) neu zu organisieren.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Dies hat das Gutachten des anerkannten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Albert von Mutius ergeben.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals.
"Wir wollen kein Bundessozialamt, sondern die kommunalen Kompetenzen dauerhaft und mit Entscheidungsspielraum in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringen", sagte Landsberg abschließend.
Weitere Informationen über das DStGB-Modell "Zentrum für Arbeit (ZfA)" - Kurzfassung des Gutachtens unter:
http://www.dstgb.de/homepage/pressemeldungen/archiv_2008/dstgb_mod ell_zentrum_fuer_arbeit_zfa/thesenpapier_zum_gutachten.pdf
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