Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Erste Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zum Koalitionsvertrag - Statement von Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg
Berlin (ots)
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD greift die zentralen Belange der Kommunen und damit auch die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auf. Das gilt insbesondere für das Bekenntnis, die Kommunen bei der Eingliederungshilfe zu entlasten (jährlich 5 Milliarden Euro).
Hervorzuheben ist die Absicht, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu ordnen (Einnahmen- und Aufgabenverteilung der föderalen Ebenen, Länderfinanzausgleich, Altschulden, Solidaritätszuschlag). Die Große Koalition bekennt sich insbesondere zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung der Ebenen Bund, Länder und Kommunen. Dort heißt es: "Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Voraussetzung dafür sind auch gesunde Finanzen".
Ein großer Teil der genannten Maßnahmen, die die Kommunen betreffen, müssen allerdings finanziell noch untersetzt werden. Ein Erfolg für die Städte und Gemeinden wird erst dann zu erzielen sein, wenn die angesprochenen Maßnahmen in den kommenden vier Jahren auch wirklich umgesetzt werden.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD priorisiert u.a. folgende Maßnahmen für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:
- Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.
- Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.
- Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen.
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