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Ladenöffnungszeiten: - Kommunen fordern Entscheidungsspielräume - Vielzahl der Ausnahmen auf eine neue Grundlage stellen!

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben
entschieden, dass das geltende Ladenschlussgesetz verfassungsgemäß
ist. Damit bleibt es dabei, dass längere Öffnungszeiten und
Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen auf Ausnahmen beschränkt
sind.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, die
Unübersichtlichkeit der Ladenöffnungszeiten zu beseitigen und
kommunale Entscheidungsspielräume über diese zu eröffnen. "Das
Ladenschlussgesetz ist auf die Fälle zu beschränken, die unbedingt
einer Regelung bedürfen“, forderte Dr. Gerd Landsberg,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB in Berlin. Eine
Neufassung des Ladenschlussgesetzes könne einen Beitrag zum
Bürokratieabbau leisten.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich in der
Vergangenheit immer für eine einfache und offenere Regelung der
Ladenöffnungszeiten eingesetzt. Die Sonn- und Feiertage sollten
grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Für den Schutz der
flächendeckenden Versorgung sollten die Gemeinden städtebaulich
begründete Satzungen erlassen dürfen.
Allerdings verlange fairer Wettbewerb Chancen für alle Anbieter
und klare Regeln. "Das freie Spiel der Kräfte im Einzelhandel führt
zu einem attraktiven Angebot in Großstädten und wenigen großen
Einkaufszentren, aber zu öden Innenstädten", gab Landsberg seine
Erfahrung mit der Entwicklung im Einzelhandel weiter. Die Verbraucher
und kleine Einzelhändler könnten am besten dadurch geschützt werden,
dass der Gesetzgeber den Gemeinden das Recht gebe, einen fairen
Rahmen für den Handel zu setzen.
Ladenleerstände gehören schon zum gewohnten Bild von Innenstädten.
Die schlechte wirtschaftliche Lage zwingt zu Einsparungen vor allem
bei den Raum- und Personalkosten. 30.000 Arbeitsplätze sind in
Gefahr, über 4.000 Insolvenzen werden erwartet. Von der Entwicklung
bisher profitieren vor allem der Internethandel und Discounter. Sie
können ihre Umsätze auf Kosten der Kaufhäuser und Fachgeschäfte
weiter steigern.
Die fällige Neuregelung sollte es den Gemeinden überlassen, wo sie
nach 20:00 Uhr Freiräume für die Ladenöffnung durch Satzung schützen.
Der DStGB fordert bei einer Neufassung der Ladenöffnungsreglung
daher, dass Gemeinden durch Satzung regeln dürfen, dass die Geschäfte
dort länger öffnen dürfen, wo Menschen wohnen. "Damit können wir
Innenstädte und Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahren und
auch am Abend wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des
Arbeitens, und der Freizeit machen", so Landsberg.
Der DStGB hält es neben einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
zur Revitalisierung der Zentren für erforderlich, gemeinsam durch
Kommunen und Handel Einzelhandels- und Stadtmarketingskonzepte
aufzustellen. Nur so könne auf Dauer mehr Aufenthaltsqualität und
Lebendigkeit für die Städte und Gemeinden und damit letztlich eine
Verbesserung der Bedingungen für den Handel und die Bürger in den
Zentren erreicht werden.
www.dstgb.de
Pressemitteilung Nr. 45/2004 vom 09.06.2004
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53970

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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