Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Ladenöffnungszeiten: - Kommunen fordern Entscheidungsspielräume - Vielzahl der Ausnahmen auf eine neue Grundlage stellen!
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, dass das geltende Ladenschlussgesetz verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es dabei, dass längere Öffnungszeiten und Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen auf Ausnahmen beschränkt sind.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, die Unübersichtlichkeit der Ladenöffnungszeiten zu beseitigen und kommunale Entscheidungsspielräume über diese zu eröffnen. "Das Ladenschlussgesetz ist auf die Fälle zu beschränken, die unbedingt einer Regelung bedürfen, forderte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB in Berlin. Eine Neufassung des Ladenschlussgesetzes könne einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich in der Vergangenheit immer für eine einfache und offenere Regelung der Ladenöffnungszeiten eingesetzt. Die Sonn- und Feiertage sollten grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Für den Schutz der flächendeckenden Versorgung sollten die Gemeinden städtebaulich begründete Satzungen erlassen dürfen.
Allerdings verlange fairer Wettbewerb Chancen für alle Anbieter und klare Regeln. "Das freie Spiel der Kräfte im Einzelhandel führt zu einem attraktiven Angebot in Großstädten und wenigen großen Einkaufszentren, aber zu öden Innenstädten", gab Landsberg seine Erfahrung mit der Entwicklung im Einzelhandel weiter. Die Verbraucher und kleine Einzelhändler könnten am besten dadurch geschützt werden, dass der Gesetzgeber den Gemeinden das Recht gebe, einen fairen Rahmen für den Handel zu setzen.
Ladenleerstände gehören schon zum gewohnten Bild von Innenstädten. Die schlechte wirtschaftliche Lage zwingt zu Einsparungen vor allem bei den Raum- und Personalkosten. 30.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr, über 4.000 Insolvenzen werden erwartet. Von der Entwicklung bisher profitieren vor allem der Internethandel und Discounter. Sie können ihre Umsätze auf Kosten der Kaufhäuser und Fachgeschäfte weiter steigern.
Die fällige Neuregelung sollte es den Gemeinden überlassen, wo sie nach 20:00 Uhr Freiräume für die Ladenöffnung durch Satzung schützen. Der DStGB fordert bei einer Neufassung der Ladenöffnungsreglung daher, dass Gemeinden durch Satzung regeln dürfen, dass die Geschäfte dort länger öffnen dürfen, wo Menschen wohnen. "Damit können wir Innenstädte und Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahren und auch am Abend wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, und der Freizeit machen", so Landsberg.
Der DStGB hält es neben einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zur Revitalisierung der Zentren für erforderlich, gemeinsam durch Kommunen und Handel Einzelhandels- und Stadtmarketingskonzepte aufzustellen. Nur so könne auf Dauer mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Städte und Gemeinden und damit letztlich eine Verbesserung der Bedingungen für den Handel und die Bürger in den Zentren erreicht werden.
www.dstgb.de Pressemitteilung Nr. 45/2004 vom 09.06.2004
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
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