Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Städtetag und Gemeindebund für bessere Kinderbetreuung, aber: "Die 3,2 Milliarden Euro des Bundes kann man nicht zweimal für Langzeitarbeitslose und Kinderbetreuung ausgeben"
Berlin (ots)
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund halten den Ausbau der Kinderbetreuung für notwendig, sehen die Finanzierung dafür anders als die Bundesfamilienministerin bisher aber nicht als gesichert an. Mehr Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren sind familienpolitisch sinnvoll. Die Städte und Gemeinden werden den Ausbau gerne forcieren, wenn ihnen die dafür nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bisher jedoch nicht der Fall, erklärten heute die Hauptgeschäftsführer des Städtetages und des Gemeindebundes, Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg. Sie appellierten vor der Kabinettsklausur in Neuhardenberg an die Bundesregierung, den Kommunen nicht per Gesetz neue Ausgabenpflichten für die Kinderbetreuung aufzuerlegen, ohne eine eigenständige Finanzierung dafür zu sichern. Die 3,2 Milliarden Euro, mit denen sich der Bund an der Finanzierung von Hartz IV beteiligt, müssen die Kommunen für die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose aufwenden. Dieses Geld kann man nicht zweimal ausgeben, so Articus und Landsberg.
Zur Darstellung der Bundesfamilienministerin, mit der in Aussicht gestellten Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sei der Ausbau der Kinderbetreuung gesichert, stellten Städtetag und Gemeindebund fest:
Erstens stehe die Entlastung der Kommunen mindestens solange noch auf wackeligen Füßen, bis die Länder die volle Weitergabe ihrer eigenen Entlastungen an ihre Kommunen gesetzlich gesichert haben. Die 3,2 Milliarden Euro des Bundes und die Revisionsklausel dienten fast ausschließlich dem Ausgleich neuer Belastungen der Kommunen durch Hartz IV.
Zweitens hätten sich alle drei kommunalen Spitzenverbände immer wieder dagegen gewandt, dass der Bund mögliche Entlastungen durch Hartz IV, die Teil einer Gemeindefinanzreform sein sollten, sofort wieder für neue Ausgaben der Kommunen verplane.
Drittens sei der Ausbau der Kinderbetreuung nicht mit den von der Bundesregierung genannten 1,5 Milliarden Euro zu finanzieren. Nach übereinstimmenden Schätzungen des Städtetages und der Konferenz der Landesjugendminister seien 2,5 Milliarden Euro erforderlich. Selbst wenn die Länder ihre Entlastungen voll an die Kommunen weitergeben, werde diese Summe jedoch nicht erreicht. Vor allem sei zu befürchten, dass von der Gesamtentlastung aller Länder in Höhe von 2,25 Milliarden Euro die westdeutschen Länder insgesamt 1 Milliarde Euro einbehalten, um die Ende 2003 beschlossenen Sondermittel zur Umsetzung von Hartz IV für die ostdeutschen Länder zu finanzieren.
Zwischen der Finanzierung von Hartz IV und dem Ausbau der Kinderbetreuung könne kein Zusammenhang hergestellt werden, so Articus und Landsberg. Die Kommunen seien finanziell ausgeblutet und hätten 2003 die Rekordsumme von über 16 Milliarden Euro an kurzfristigen Kassenkrediten aufnehmen müssen, um überhaupt ihre laufenden Aufgaben bezahlen zu können. Vor diesem Hintergrund benötigen die Städte ihre Entlastung aus Hartz IV dringend, um ihre bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, gerade auch im sozialen Bereich und in der Jugendhilfe. Viele Städte bezahlen Sozialhilfe und den Betrieb von Kindergärten heute schon auf Pump. Deshalb können sie unmöglich neue Belastungen in Milliardenhöhe verkraften.
Städtetag und Gemeindebund verwiesen darauf, dass die Kommunen in eigener Verantwortung in der Vergangenheit immense Anstrengungen unternommen hätten, um die Betreuungsangebote auch für Kinder unter drei Jahren zu erweitern. Sie forderten die Bundesregierung auf, außerhalb von Hartz IV Möglichkeiten der Finanzierung für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zu sichern. Beispielsweise würden durch die demografische Entwicklung Mittel im Kindergartenbereich frei, die für den Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren gesichert werden sollten. Über entsprechende verlässliche Zielvereinbarungen solle die Bundesregierung mit den Ländern verhandeln.
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