Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB zum Vermittlungsverfahren Energiewirtschaftsrecht: Kompromiss zu Lasten der Städte und Gemeinden
Berlin (ots)
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagiert empört auf den Kompromiss von Regierung und Opposition zum Energiewirtschaftsgesetz. Bund und Länder haben bei ihrem Kompromiss im Vermittlungsausschuss eine Kürzung der den Städten und Gemeinden zustehenden Konzessionsabgabe von jährlich 150 Mio. vereinbart, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin anlässlich der Mittwoch anstehenden letzten Sitzung des Ausschusses. Dies ist vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr angespannten Finanzlage der Kommunen nicht hinnehmbar.
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes zur Verlegung von Energieleitungen erhalten die Städte und Gemeinden von den Energieversorgungsunternehmen ein jährliches Entgelt, die so genannte Konzessionsabgabe. Diese ist zwischen den Kommunen und den Energieversorgungsunternehmen jedoch nicht frei verhandelbar. Sie wird vielmehr durch gesetzliche Vorgaben in ihrer Höhe beschränkt. Durch die nun im Vermittlungsausschuss vereinbarte Neufassung des Energiewirtschaftsrechts erfolgt für den Gasbereich eine deutliche Kürzung. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies konkret eine jährliche Mindereinnahme von 150 Mio. .
Bund und Länder haben den Bürgerinnen und Bürgern in dem seit mehr als einem Jahr dauernden Gesetzgebungsverfahren wiederholt erhebliche Energiepreissenkungen versprochen. Bei ihrer mühsamen Kompromissfindung hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Versprechen kaum einzuhalten sein wird. Deshalb müssen jetzt die Städte und Gemeinden bluten, um voreilige Zusagen wenigstens teilweise erfüllen zu können, stellte Landsberg fest.
So wünschenswert eine Reduzierung der Energiepreise für die privaten Haushalte und die Unternehmen in Deutschland ist, so falsch ist es, diese auf Kosten der Städte und Gemeinden durchzusetzen. Durch sinkende Einnahmen wird die Investitionsfähigkeit der Kommunen weiter verringert. Auf Grund der stetig wachsenden Verschuldung der Städte und Gemeinden sind die Investitionen der Kommunen im Jahr 2004 auf den Negativrekord von knapp 20 Mrd. gefallen. Dies bedeutet einen Rückgang um über 40 % gegenüber dem Jahr 1992. Ein Rückgang kommunaler Investitionen hat aber erhebliche Auswirkungen auf die Auftragslage der Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation der Städte und Gemeinden, wie sie das jetzt vorgelegte Energiewirtschaftsrecht beinhaltet, ist deshalb nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
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