Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB: Fehlanreize bei Hartz IV beseitigen - Missbrauch konsequent bekämpfen
Berlin (ots)
Zusage einhalten: Kommunen um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlasten
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung auf, die Kommunen, wie versprochen, durch die Hartz-IV-Reform um 2,5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. "Wir erwarten von den zukünftigen Koalitionspartnern, dass diese zu diesem Wort stehen", forderte der Präsident des DStGB, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Berlin anlässlich der Präsidiumssitzung des Verbandes. Der Beschluss der alten Bundesregierung, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten auf Null zu senken und von den Kommunen 3,2 Milliarden Euro zurück zu verlangen, müsse unverzüglich vom Tisch.
Die Städte und Gemeinden fordern ein geordnetes und seriöses Revisionsverfahren, in das die vorliegenden Daten der Kommunalerhebung über die tatsächlich entstehenden Unterkunftskosten einfließen. "Diese Zahlen aus dem Verwaltungsvollzug belegen, dass die vorliegenden Schätzungen des Bundes fehl gehen und der Bund seinen Anteil an den Unterkunftskosten nicht auf Null reduzieren kann", erklärte Schäfer. Bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens fordert der DStGB Bundestag und Bundesregierung auf, unverzüglich die Beteiligungsquote des Bundes über das Jahr 2005 hinaus auf 29,1 % fortzuschreiben. Andernfalls wird die notwendige Vertrauensbasis zwischen Bund und Kommunen in Frage gestellt. Das würde dem gemeinsamen Ziel einer besseren Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schaden.
In diesem Zusammenhang sagt Schäfer der neuen Bundesregierung Unterstützung zu, Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten im Gesetz zu beseitigen. Dazu gehören die Grundsätze:
1. kein Arbeitslosengeld II für allein lebende Kinder wohlhabender Eltern,
2. Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsgemeinschaften einschränken - Umkehr der Beweislast für zusammenlebende Paare. Diese müssten dann ihrerseits darlegen, dass es sich nicht um eine Lebens-, sondern nur um eine Wohngemeinschaft handelt,
3. verbesserte Regelungen des Datenabgleichs insbesondere mit den Finanzämtern,
4. genauere Überprüfung der vorgelegten Dokumente, wie zum Beispiel Mietverträge
5. effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Nachdrücklich warnt der DStGB vor einer erneuten Diskussion über die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit. "Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine nationale Aufgabe", betonte Schäfer. Die zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Städtetag, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Sommer geschlossene Rahmenvereinbarung stärkt die dezentrale Aufgabenwahrnehmung, insbesondere die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft kann damit als erfolgreiches Modell weiterentwickelt werden. Unstreitig verfügen viele Kommunen über die Erfahrung, persönliche Dienstleistungen für Langzeitarbeitslose zu erbringen. Dies dürfe aber nicht verwechselt werden mit der Übernahme der komplexen Aufgabe der Qualifizierung, Betreuung, Beratung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose. Es sei, so Schäfer, geradezu paradox, in einer globalisierten Wirtschaft mit hohen Anforderungen an die regionale Mobilität von Arbeitskräften Effizienzgründe für eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung anzuführen.
Kontakt:
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Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
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