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DStGB: Fehlanreize bei Hartz IV beseitigen - Missbrauch konsequent bekämpfen

Berlin (ots)

Zusage einhalten: Kommunen um jährlich 2,5 Mrd.
Euro entlasten
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes fordert den
neuen Bundestag und die neue Bundesregierung auf, die Kommunen, wie 
versprochen, durch die Hartz-IV-Reform um 2,5 Milliarden Euro 
jährlich zu entlasten. "Wir erwarten von den zukünftigen 
Koalitionspartnern, dass diese zu diesem Wort stehen", forderte der 
Präsident des DStGB, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, 
heute in Berlin anlässlich der Präsidiumssitzung des Verbandes. Der 
Beschluss der alten Bundesregierung, die Beteiligung des Bundes an 
den Unterkunftskosten auf Null zu senken und von den Kommunen 3,2 
Milliarden Euro zurück zu verlangen, müsse unverzüglich vom Tisch.
Die Städte und Gemeinden fordern ein geordnetes und seriöses 
Revisionsverfahren, in das die vorliegenden Daten der 
Kommunalerhebung über die tatsächlich entstehenden Unterkunftskosten 
einfließen. "Diese Zahlen aus dem Verwaltungsvollzug belegen, dass 
die vorliegenden Schätzungen des Bundes fehl gehen und der Bund 
seinen Anteil an den Unterkunftskosten nicht auf Null reduzieren 
kann", erklärte Schäfer. Bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens 
fordert der DStGB Bundestag und Bundesregierung auf, unverzüglich die
Beteiligungsquote des Bundes über das Jahr 2005 hinaus auf 29,1 % 
fortzuschreiben. Andernfalls wird die notwendige Vertrauensbasis 
zwischen Bund und Kommunen in Frage gestellt. Das würde dem 
gemeinsamen Ziel einer besseren Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 
schaden.
In diesem Zusammenhang sagt Schäfer der neuen Bundesregierung 
Unterstützung zu, Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten im Gesetz 
zu beseitigen. Dazu gehören die Grundsätze:
1.	kein Arbeitslosengeld II für allein lebende Kinder wohlhabender
Eltern,
2.	Gestaltungsmöglichkeiten für Bedarfsgemeinschaften einschränken
- Umkehr der Beweislast für zusammenlebende Paare. Diese müssten dann
ihrerseits darlegen, dass es sich nicht um eine Lebens-, sondern nur 
um eine Wohngemeinschaft handelt,
3.	verbesserte Regelungen des Datenabgleichs insbesondere mit den 
Finanzämtern,
4.	genauere Überprüfung der vorgelegten Dokumente, wie zum 
Beispiel Mietverträge
5.	effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Nachdrücklich warnt der DStGB vor einer erneuten Diskussion über 
die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit. "Die Bekämpfung 
der Langzeitarbeitslosigkeit ist eine nationale Aufgabe", betonte 
Schäfer. Die zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem 
Städtetag, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit im Sommer geschlossene Rahmenvereinbarung 
stärkt die dezentrale Aufgabenwahrnehmung, insbesondere die 
Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Die Konstruktion der 
Arbeitsgemeinschaft kann damit als erfolgreiches Modell 
weiterentwickelt werden. Unstreitig verfügen viele Kommunen über die 
Erfahrung, persönliche Dienstleistungen für Langzeitarbeitslose zu 
erbringen. Dies dürfe aber nicht verwechselt werden mit der Übernahme
der komplexen Aufgabe der Qualifizierung, Betreuung, Beratung und 
Vermittlung für Langzeitarbeitslose. Es sei, so Schäfer, geradezu 
paradox, in einer globalisierten Wirtschaft mit hohen Anforderungen 
an die regionale Mobilität von Arbeitskräften Effizienzgründe für 
eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung anzuführen.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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