Zahl des Monats April 2017: 10 Jahre Rabattverträge
Berlin (ots)
Vor 10 Jahren wurde die Regelung zur verpflichtenden Abgabe von Rabattvertragsprodukten durch den Apotheker eingeführt und die Rabattverträge somit "scharf geschaltet".
- Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. April 2007 die Verpflichtung für die Apotheken zur Abgabe von Rabattvertrags-Arzneimitteln eingeführt.
- Die Rabatte aus den Rabattverträgen haben im Jahr 10 mit 3,9 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.
- Die negativen Auswirkungen der Rabattverträge zeigen sich von Jahr zu Jahr immer deutlicher.
Seit 10 Jahren müssen Apotheker ein rabattiertes Arzneimittel an Patienten abgeben, sofern für den vom Arzt verordneten Wirkstoff ein Rabattvertrag besteht. Rabattverträge können schon seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden, aber erst die Einführung der Abgabeverpflichtung hat dazu geführt, dass sie ihre Wirkung entfaltet haben. In der Konsequenz ist die Höhe der Rabatte kontinuierlich gestiegen und hat im Jahr 2016 mit 3,9 Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.
Eine Entwicklung mit Folgen. Denn seit Einführung und Scharfschaltung der Rabattverträge sind drei Entwicklungen zu beobachten:
Erstens geht die Zahl der Generikaunternehmen, die an der Versorgung teilnehmen, seit Jahren zurück.
Zweitens nimmt die Marktkonzentration auf Wirkstoffebene kontinuierlich zu. Bei versorgungskritischen Antibiotika wie Cefixim, Doxycyclin und Clarithromycin stellen lediglich nur jeweils drei Unternehmensgruppen 99 % der Versorgung im Rabattvertragsmarkt sicher.
Drittens führen diese beiden Entwicklungen zu einer steigenden Anzahl an Lieferengpässen im Rabattvertragsmarkt. Denn je weniger Unternehmen an der Versorgung der Patienten teilnehmen, desto größer wird die Gefahr von Lieferengpässen.
Das Fazit zu Rabattverträgen 10 Jahre nach deren Scharfschaltung ist daher für die Versorgung eindeutig: Zwar führen Rabattverträge zu zusätzlichen Preisnachlässen für die GKV, aber sie haben zur Konsequenz, dass die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln abnimmt. Daher sollten, so lange man am Rabattvertragssystem festhält, zumindest Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit eingezogen werden.
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