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Andritz AG

EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 

107. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 21. März 2014, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 
8010 Graz, Schmiedgasse 2


Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
   Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2013, des Konzernabschlusses
   samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013 und des vom Aufsichtsrat
   erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
   31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2013

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2013

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss 
   für das Geschäftsjahr 2014

7. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 18 Absatz 2 und 3
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 28. Februar 2014 zur Einsicht der Aktionärinnen
und Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2013
- Beschlussvorschläge
- Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
  Tagesordnungspunkt 7 samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
- Entwurf des Aktienoptionsprogramms 2014
- Gegenüberstellung der Satzung.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 28. Februar 2014 außerdem
im Internet unter www.andritz.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 28. Februar 2014 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung
Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax unter der
Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. März 2014
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder
per E-Mail an  michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform -
beispielsweise als PDF - dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.andritz.com zugänglich. 

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. März
2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. März
2014 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.


Per Post:         ANDRITZ AG
                  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                  Köppel 60
                  8242 St. Lorenzen am Wechsel

per Telefax:      +43 (1) 8900 500 DW 94

per E-Mail:        anmeldung.andritz@hauptversammlung.at

oder


per SWIFT:        GIBAATWGGMS 

 
DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
  Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und 
  Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 11. März 2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen
und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der
Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 19. März 2014,
16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post          ANDRITZ AG
                  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                  Köppel 60
                  8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax:      +43 (1) 8900 500 DW 94

Per E-Mail:        anmeldung.andritz@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht
                  in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
                  anzuschließen ist

Per SWIFT:        GIBAATWGGMS


Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich:       bei Registrierung zur Hauptversammlung
                  am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.andritz.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich
an die Weisungen des der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen
für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail: 
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.

Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.  

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 216.993 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 103.783.007.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage
der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.


Graz, im Februar 2014
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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