EANS-News: ANDRITZ AG
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die
Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 107. ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2014 beschlossene Aktienoptionsprogramm 2014 durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht: 1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist" (Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die gesamte Dauer des Programms notwendig. In Bezug auf die Gesamtzahl der pro Geschäftsbereich zugeteilten Optionen wurden bei diesem Programm erstmals Rentabilität und Umsatzhöhe herangezogen, wobei Rentabilität und Umsatzhöhe zu je 50% gewichtet wurden. Damit orientiert sich die Anzahl der Optionen je Geschäftsbereich noch stärker am Umsatz- und Ergebnisbeitrag der jeweiligen Geschäftsbereiche. Aufgrund der schlechten Ergebnisentwicklung 2013 wurde als Bezugspunkt zur Erreichung der Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" nicht der niedrige Gewinn je Aktie 2013 gewählt sondern der Gewinn je Aktie 2012, der den bisherigen Höchstwert in der Unternehmensgeschichte darstellt. Ferner wurden die notwendigen prozentuellen Steigerungen des Gewinns je Aktie, damit die Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" erfüllt ist, von 15% bzw. 20% der vergangenen Optionsprogramme auf nunmehr 20% bzw. 25% angehoben. Damit wurden die Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen durch das Management noch stärker an die Erwartungen und Interessen der Aktionäre hinsichtlich der zukünftigen Ertragsentwicklung und Wertschaffung angepasst. Die nunmehrigen Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen sind im Vergleich zu Optionsprogrammen anderer Firmen daher als sehr fordernd anzusehen. Ferner wurde die Gesamtzahl der zugeteilten Optionen gegenüber den vorherigen Optionsprogrammen halbiert. 2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen; Dauer des Programms Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal 1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf leitende Angestellte. Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2017 beginnen und am 30. April 2019 enden. 3. Ausübungsbedingungen 3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. 3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom 1.5.2014 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2014 erbracht werden muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2014 teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen werden. Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben, können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis spätestens 1.6.2014 ihr Eigeninvestment nachweisen. 3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die 107. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2014 folgenden Kalenderwochen. 3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie Optionen begeben wurden. Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis 30. April 2017 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 oder der Gewinn je Aktie des Geschäftsjahrs 2016 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt, oder wenn - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3. ermittelten Ausübungspreis liegt und - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2016 oder der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017 mindestens 25% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt. Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden. 3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft ausgeübt werden. 4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 2.187.000 Aktienoptionen für 79 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 420.000 Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (100.000 Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 80.000 Aktienoptionen für die weiteren Mitglieder des Vorstands), der Rest auf leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 40.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie. 5. Allgemeines 5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. 5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist. Graz, im April 2014 Der Vorstand Der Aufsichtsrat Rückfragehinweis: Dr. Michael Buchbauer Head of Group Treasury Tel.: +43 316 6902 2979 Fax: +43 316 6902 465 mailto:michael.buchbauer@andritz.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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