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Märkische Oderzeitung

Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung schreibt zum Strafgeld für Schily:

Frankfurt/Oder (ots)

Die Abgeordneten des Bundestages sind an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen 
unterworfen. So steht es im Grundgesetz. Eine eigenwillige 
Interpretation dieses Artikels liefert seit Monaten der ehemalige 
Innenminister Otto Schily. Er will seine Einkünfte als Rechtsanwalt 
nicht detailliert angeben. Für diesen Verstoß gegen die 
Verhaltensmaßregeln für Abgeordnete hat ihm das Bundestagspräsidium 
eine Strafe von 22 000 Euro aufgebrummt. Recht so.
Es hat eine verheerende Wirkung, wenn ein Bundestagsabgeordneter 
meint, sich gegen die Regeln stellen zu dürfen. Zumal es 2005 seine 
eigene rot-grüne Mehrheit war, die das Abgeordnetenrecht verschärft 
hat.
Schily beruft sich, anders als andere Juristenkollegen im 
Bundestag, auf das Anwaltsgeheimnis und hat schon mit einer Klage 
gegen das Ordnungsgeld gedroht. Diese steht ihm juristisch zu, keine 
Frage. Es wäre ein Präzidenzfall. Allerdings sollte sich der 
SPD-Politiker fragen, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, 
auf diese Weise der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung Vorschub
zu leisten. +++

Pressekontakt:

Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de

Original-Content von: Märkische Oderzeitung, übermittelt durch news aktuell

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