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Märkische Oderzeitung: Vorabmeldung: Auflösung des LKA in Brandenburg ist gesetzeswidrig

Frankfurt/Oder (ots)

Potsdam. Die Pläne des brandenburgischen Innenministeriums, das Landeskriminalamt in Eberswalde (Barnim) aufzulösen und dem künftigen Polizeipräsidium in Potsdam anzugliedern, verstoßen gegen das Bundeskriminalamtsgesetz. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg, Andreas Schuster, sagte der Märkischen Oderzeitung, dass die vom Innenministerium geplante Struktur der Kriminalpolizei deshalb verfassungsrechtlich bedenklich sei. Er verwies auf das Bundeskriminalamtsgesetz, wo in Paragraph eins, Absatz zwei festgelegt wird, dass die Länder "zentrale Dienststellen der Kriminalpolizei (Landeskriminalämter) zur Sicherung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder" zu unterhalten haben. Mit den Plänen von Innenminister Rainer Speer (SPD), die Eberswalder Behörde in eine Abteilung des künftig einzigen Polizeipräsidiums in Potsdam umzuwandeln, würde keine zentrale Dienststelle mehr existieren und die Zusammenarbeit mit dem BKA beeinträchtigt, sagte Schuster. Sollte Speer seine Pläne nicht ändern, wollen die Gewerkschafter klagen.

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