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WAZ: Schäubles Anti-Terror-Vorschläge: Der Rechtsstaat setzt die Grenzen - Leitartikel von Angela Gareis

Essen (ots)

In der Analyse hat Wolfgang Schäuble Recht. Die
alten Kategorien des Rechtsstaats taugen nicht, um sich gegen 
islamistische Terroristen so zu verteidigen, dass ihnen das Morden 
gar nicht erst gelingt.
Aber der Rechtsstaat ist in dem Bewusstsein errungen worden, dass
ein Gesetz des Lebens ebenfalls gilt: Grob vereinfacht wird der 
wertgebundene Mensch dem skrupellosen Mörder im Ernstfall immer 
unterlegen sein, schlicht weil er Skrupel empfindet. Wenn ein Mensch 
einen anderen heimtückisch umbringen will, dann wäre es für das 
potenzielle Opfer durchaus günstiger, den potenziellen Täter vorher 
erschossen zu haben. Weil aber die Heimtücke üblicherweise die letzte
Gewissheit über das Attentat bis zum Attentat ausschließt, müsste das
potenzielle Opfer den potenziellen Täter auf der Grundlage seines 
Verdachts töten, einsperren oder anderweitig unschädlich machen. Im 
Fall des islamistischen Terrors, dem die Heimtücke innewohnt, müsste 
das potenzielle Opfer Deutschland in vorsorglicher Notwehr zum Täter 
werden. Die Frage ist: Darf es eine präventive Notwehr geben?
Der Innenminister hat die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen 
ins Gespräch gebracht und sich auf den finalen Rettungsschuss 
berufen, der es der Polizei erlaubt, einen Geiselnehmer zu 
erschießen. Der Geiselnehmer hat bereits eine Straftat begangen und 
droht mit dem Schlimmsten. Darf aber ein präventiver Rettungsschuss 
einen Verdächtigen zur Strecke bringen?
Der Innenminister redet auch über die Internierung von so 
genannten Gefährdern und bezieht sich auf den Unterbindungsgewahrsam 
für Hooligans. Diese werden für die Dauer eines Fußballspiels 
eingesperrt. Wann aber ist für einen Terrorverdächtigen das Spiel 
vorbei? Und wird man nicht beweisen müssen, dass die Haft begründet 
ist? In Guantánamo wird die Beweisführung mit Hilfe von Folter 
praktiziert.
Seine Gedanken hat Schäuble nicht als Forderungen formuliert, 
aber ganz sicher auch nicht bloß, um Widerspruch zu erregen. Wenn man
über Videoüberwachung und Online-Durchsuchungen diskutiert, bemisst 
sich der Preis der Sicherheit in der Einschränkung von Freiheit. Wenn
man über Töten und Internieren diskutieren will, muss man den Preis 
ebenfalls benennen: die Einschränkung des Wertebewusstseins, die in 
den USA nach dem Schock des 11. September zu beobachten war. Soll 
Deutschland dem Beispiel präventiv folgen, um dem Schock zu entgehen?
Bisher bestand die Prävention des Rechtsstaats vor allem in der 
Verbreitung von Werten und Skrupeln.

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Telefon: (0201) 804-8975
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