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WAZ: Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen: Konsequent - Kommentar von Norbert Robers
Essen (ots)
Der zeitliche Abstand zu einer Straftat spielt keine Rolle: Der Bundesgerichtshof handelt folgerichtig, wenn er gut 30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu seinem schärfsten Instrument greift und gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder wegen Aussage-Verweigerung Beugehaft anordnet. Der Rechtsstaat basiert unter anderem auf der Zusicherung der Strafverfolger, sich mit allen Mitteln um die Aufklärung von Straftaten zu bemühen - Verlässlichkeit und Vertrauensschutz sind elementare Säulen unserer Rechtsordnung. Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob die mögliche Beugehaft zu dem erwünschten Ergebnis führen wird, ob also die Umstände des Buback-Mords endgültig aufgeklärt werden. Es gibt gute Gründe, daran zu zweifeln. Mohnhaupt, Folkerts und Klar haben sich als unbelehrbar erwiesen. Sechs Monate Haft: Diese Drohung wird an ihnen, die jahrzehntelang in Haft gesessen haben, abprallen - sie werden ihr Schweigegelübde nicht brechen. Der Rechtsstaat stößt einmal mehr an seine Grenzen. Das ist schwer zu ertragen. Aber immer noch besser, als eines seiner Prinzipien preiszugeben.
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