Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Kardinal Lehmann weist die Angriffe des EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber zu embryonalen Stammzellen zurück
Essen (ots)
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, hat die Angriffe des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, im Streit über den Stichtag für den Import von embryonalen Stammzellen zurückgewiesen. Kardinal Lehmann sagte der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ): "Angesichts des Ernstes der Sache muss es diese Diskussion geben." Auf die Frage, ob Hubers Angriff das ökumenische Verhältnis belaste, antwortete Kardinal Lehmann: "Das ökumenische Verhältnis ist wichtig, darf aber nicht zur Verschleierung einer fundamentalen Wahrheit führen, nämlich des Lebensrechtes und der Schutzbedürftigkeit des Embryos von Anfang an." Huber hatte die katholische Kirche in dieser Frage hart angegriffen und erklärt, der Disput trage Züge eines "Kulturkampfes". Kardinal Lehmann begrüßte, dass es bei der Abstimmung im Bundestag über eine Verschiebung des Stichtags beim Import dieser Stammzellen keinen Fraktionszwang geben wird. "In der CDU/CSU sind alle Meinungen zu dieser Frage vertreten. Ähnliches gilt für die anderen Parteien. Es ist gut, dass bei einer Entscheidung wie der nun anstehenden der Fraktionszwang aufgehoben ist. Im Augenblick gibt es vier verschiedene Gruppenanträge, die Ausdruck dieser Vielfalt sind. Man kennt unsere Argumentation ausreichend. Wir sind und bleiben im Gespräch", so Kardinal Lehmann. Die Forschung an embryonalen Stammzellen lehnt der Vorsitzende der Bischofskonferenz strikt ab. "Es geht nicht um den Stichtag, sondern um die Voraussetzungen dafür. Die entsprechenden embryonalen Stammzellen kann man nur erhalten, wenn ein Embryo getötet wird. Da die katholische Kirche, aber nicht nur wir, sondern viele Wissenschaftler und auch Ethiker nach der Vereinigung von Ei- und Samenzelle im Embryo ein Menschenwesen erblicken, dem Menschenwürde und Lebensrecht zukommen, sehen wir keine Grundlage, moralische und rechtliche Abstufungen dieses Lebensschutzes durchzuführen. Darum haben wir auch 2002 bei der ersten Festlegung eines Stichtages nicht zugestimmt. Hier kommt es auf Klarheit an von Anfang an."
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