Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Rechtsstaat und Gewissen - Kommentar von Dietmar Seher
Essen (ots)
Das absolute Verbot unmenschlicher Behandlung lässt "keine Ausnahme zu, nicht einmal wenn ein Menschenleben in Gefahr ist". Der Satz ist der Kern des Urteils der Menschenrechts-Richter, die in Straßburg über den Fall Gäfgen zu urteilen hatten. Es lastet deutschen Behörden an, mit Folter gedroht zu haben - auch wenn es darum ging, das Leben eines Kindes zu retten. Das Urteil wiegt schwer. Deutschland hat es zu verinnerlichen. Denn Deutschland gehört zum Kreis der Staaten, für die Menschenrechte unteilbar bleiben. Auch ein Mörder darf sie beanspruchen. Straßburg hat juristisch entschieden. Auch moralisch? Die Frage berührt jeden, ob Kindeseltern oder nicht. Sie heißt präzise: Hätten wir, in der Lage des Frankfurter Polizei-Vize Daschner, auch mit "Schmerzen" gedroht, um das Versteck dieses hilflosen Opfers zu erfahren, dessen Leben in dieser Minute bedroht schien? Viele werden sagen: Ja. Hätten wir. Die Richter mussten auf dem schmalen Grat urteilen zwischen rechtsstaatlicher Norm und menschlichem Instinkt, Leben zu retten. Ihr Spruch macht klar: Wer wie Daschner handelt, bricht Recht - und muss alles andere mit Gott und seinem Gewissen ausmachen. Dass Gäfgen lebenslang weggesperrt bleibt, ist dann nur ein - wichtiger - Trost.
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