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WAZ: Gesetz von gestern. Kommentar von Gregor Boldt

Essen (ots)

Das Telekommunikationsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und sollte geändert werden. Zurzeit erlaubt es den Telefonunternehmen, die Daten bis zu sechs Monate zu speichern. Es verlangt jedoch auch, für die Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen. Hier beginnt der Streit.

Für Mobilfunkanbieter kann der Standort des Kunden für die Abrechnung relevant sein, wenn es Zonen besondere Tarife <br/>zuordnet. Inwiefern jedoch ankommende Gespräche aus dem Inland, die dem Kunden nicht berechnet werden, auch für die Abrechnung erforderlich sind, bleibt schleierhaft. Kritiker finden das Horten dieser Daten illegal. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will zumindest die Frage klären, welche Daten tatsächlich abrechnungsrelevant und welche zu löschen sind.

Einfacher wäre es, die Grenze für den Speicherzeitraum herabzusetzen. Aus einer Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München geht hervor, dass die meisten Anbieter den Rahmen von sechs Monaten gar nicht ausschöpfen. Das Gesetz ist von der Praxis überholt worden. Hier anzusetzen wäre ein Schritt für mehr Datenschutz.

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