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WAZ: Kutschaty: Kriminelle Konzerne wirksamer bestrafen
Essen (ots)
Kriminelle Konzerne sollen bei Wirtschaftsdelikten wie Korruption, Betrug oder Umweltverschmutzung wirksamer zur Rechenschaft gezogen werden können. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) macht sich für die Einführung eines spezifischen Unternehmensstrafrechts stark, das Sanktionen wie umsatzbezogene Geldstrafen, den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Steuervorteilen oder Tätigkeitsverbote bis hin zur Betriebsschließung nach sich ziehen könnte.
"Zwar kann man ein in kriminelle Machenschaften verwickeltes Unternehmen - salopp formuliert - nicht ins Gefängnis stecken, vorstellbar ist es allerdings, eine solche Firma in ihrer Freiheit, nämlich ihrer wirtschaftlichen Freiheit zu beschränken", sagte Kutschaty den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Anders als in anderen EU-Staaten kennt das deutsche Strafrecht bislang keine Unternehmensbestrafung, sondern nur die Sanktionierung von Einzelpersonen wie etwa Managern oder Aufsichtsräten. In international verzweigten Konzernstrukturen sei es heute häufig nicht möglich, organisatorische Missstände nachhaltig zu sühnen und die schuldigen Personen zu identifizieren, so Kutschaty. Auch werde es als ungerecht empfunden, wenn Angestellte als "Bauernopfer" vor Gericht den Kopf hinhalten müssten für eine kriminelle Unternehmenspolitik.
Der Justizminister will seine Überlegungen erstmals am heutigen Donnerstagabend unter dem Titel "Das Unternehmen als Straftäter?" bei einer Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Ruhr im Landgericht Bochum ausführen. Da das Strafrecht bundesweit geändert werden müsste, will Kutschaty seinen Vorstoß zudem in die Justizminister-Konferenz der Länder tragen. Angestrebt werde eine überparteilich getragene Rechtsreform, sagte sein Sprecher.
Professor Gereon Wolters, Studiendekan der Ruhr-Universität Bochum, begrüßte den Vorstoß. Gerade im Wirtschaftsleben, in dem der gute Ruf geldwert sei, dürfte "das wichtigste Anliegen des Strafrechts, künftige Straftaten zu verhindern, nachdrücklich gestärkt werden", sagte Wolters. Der Essener Rechtsanwalt Jörg Lacher, Vorstandsmitglied der Juristischen Gesellschaft Ruhr und langjähriger Unternehmensjurist, warf die Frage auf, ob eine solch grundlegende Systemänderung nicht zu deutlich höheren Strafen führen müsse. "Denn es macht einen Unterschied, ob sich das Gericht bei der Strafbemessung am Vermögen des Mitarbeiters oder an dem Vermögen des Unternehmens oder gar Konzerns orientiert", so Lacher.
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