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WAZ: Ein Urteil mit Schwächen. Kommentar von Christopher Shepherd

Essen (ots)

Nun ist es mit dem Segen des Bundesgerichtshofs (BGH) amtlich: Ärzte dürfen Geld von Pharmafirmen annehmen, wenn sie deren Arzneien verschreiben. Denn, so das Urteil, laut Bestechungsparagrafen 299 des Strafgesetzbuches könnten nur "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" bestochen werden. Dies seien freiberufliche Ärzte aber nicht. Da kann man aber auch zu einer anderen Wertung kommen: Stellen Ärzte ein Rezept für ein Mittel aus, ist dies eine Art Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke. Damit wird der Mediziner doch "Beauftragter" der Kasse. So sah es auch das Oberlandesgericht Braunschweig in einem früheren Spruch. Und: Erhält ein Arzt eine Prämie für die Verordnung von Arzneien, könnte die Versuchung bestehen, diese Präparate zu verschreiben - und nicht andere, möglicherweise wirksamere oder günstigere Mittel. Das wiederum ginge zu Lasten aller Kassenversicherten, die höhere Kosten über ihre Beiträge finanzieren. Solche Schwächen des Urteils hat auch der BGH erkannt und betonte, dass Gerichte nur "geltendes Strafrecht" bei Entscheidungen anwenden könnten. Das stimmt, und hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine klarere Trennlinie zwischen Ärzten und Pharmaindustrie zu ziehen.

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