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WAZ: Sünder, Fahnder und Rechtsstaat - Leitartikel von Dietmar Seher

Essen (ots)

Norbert Walter-Borjans und seine Wuppertaler und Düsseldorfer Steuerfahnder surfen auf der Erfolgswelle. Dem NRW-Finanzminister werden reihenweise geklaute Daten aus Schweizer Bankcomputern angeboten. Reihenweise melden sich dann die deutschen Steuersünder, noch bevor sie Besuch der Fahnder erhalten haben. Selbstanzeige und Nachzahlung garantieren ja, dass sie halbwegs ungestraft bleiben. Walter-Borjans kommt es nicht auf das schnelle Geld an, das er so kassiert. Er will das umstrittene Steuerabkommen kippen, das der Bundesfinanzminister mit den Eidgenossen ausgehandelt hat. Es sieht einerseits die Anonymität der bisherigen Sünder vor, andererseits eine hohe Abschlagzahlung auf erfolgte Hinterziehungen und vernünftige Besteuerungen in der Zukunft. Der Minister will Signale geben. An andere Länder: Auch ohne Abkommen könnt Ihr hinterzogenes Geld zurückholen. An die Wähler: Wir Sozialdemokraten sind die Partei der kleinen Leute. Wir machen in Abkommen keine Kompromisse zu Gunsten der Reichen. Dass Steuerhinterzieher dem Staat schaden, das ist Konsens. Dass Schweizer Banken eine unsägliche Rolle spielen? Ja. Doch Konsens müsste es auch sein, dass der Kampf gegen die kriminelle Spielart, das eigene Land im Stich zu lassen, nur mit rechtsstaatlichen Mitteln zu führen ist. In NRW ist dies nicht eindeutig. Ob der Staat hier Hehlerware kauft oder nicht, ist sicher nicht abschließend durch höhere Gerichte entschieden. Es fehlt in Düsseldorf aber jeder Wille, Vorwürfe zu klären, die Schweizer Bundesbehörden gegen deutsche Fahnder erheben: Dass sie beim bisher größten Fall, dem Kauf der CD der Credit Suisse 2010, unsaubere Wirtschaftsspionage betrieben haben. Heiligte damals der Zweck die Mittel? Damals regierte Schwarz-Gelb. Es stand die Landtagswahl bevor. Vielleicht neigen Politiker aller Couleur dazu, Steuerfahnder einzuspannen, um mit deren Erfolgen politisch zu punkten. Die dürfen dann aber nicht mit Haftbefehlen belastet im Regen stehen gelassen werden. Die Landesregierung hat die Fürsorgepflicht, hier Klarschiff zu machen.

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