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WAZ: Behörden verschleppen Bürger-Anfragen

Essen (ots)

Behörden in Nordrhein-Westfalen verweigern Verbrauchern gesetzlich zugesicherte Informationen zu Lebensmittelproben, verschleppen Anträge auf Auskunft oder schrecken Bürger mit horrenden Gebührenandrohungen ab. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherorganisation Foodwatch nach einem Praxistest. Die Ergebnisse liegen der WAZ vor (Donnerstagsausgabe).

Foodwatch hatte im September 2012 bei 49 Kreisbehörden des Landes um Auskunft über die Fleischkontrollen in NRW in 2011 gebeten und sich dabei auf das neue Verbraucherinformationsgesetz berufen. Das Gesetz sichert Bürgern schnelle und kostengünstige Auskünfte zu. Konkret wollten die Verbraucherschützer wissen, wie oft Kontrolleure auf gesundheitsschädliche Lebensmittelproben gestoßen waren, bei welchen Firmen es Beanstandungen gab und ob Verstöße verfolgt wurden. Fazit nach einem Jahr: Nur in fünf von 49 Fällen habe man vollständig und kostenfrei Zugang zu den Informationen erhalten. Ausweichmanöver, Ablehnungen oder Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr seien die Regel gewesen. Einige Anfragen seien bis heute nicht beantwortet, weil Unternehmen gegen die Herausgabe der Informationen klagten, berichtet Foodwatch. "In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden Westen", kritisiert Foodwatch-Mitarbeiterin Anne Markwardt. Mitunter hätten Behörden nach monatelangem Nichtstun Kosten von mehreren Tausend Euro für die Bearbeitung der Anfragen verlangt. So habe die Stadt Essen Auskünfte über 140 beanstandete Fleischproben nur gegen Zahlung von 19600 Euro geben wollen. Andere Kommunen hätten im gleichen Fall keine Kosten berechnet. Borken und Olpe hingegen hätten gedroht, auch die Kosten für Gerichtsverfahren, die durch Klagen der betroffenen Unternehmen ausgelöst werden könnten, in Rechnung zu stellen. Krefeld habe Auskünfte grundsätzlich verweigert, "weil Fleischproben EDV-mäßig nicht erfasst seien". Markwardt: "Es bleibt dem Ermessen, der Laune und der Willkür des Beamten überlassen, welche Informationen veröffentlicht werden - und was diese kosten sollen. NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel zeigte sich auf Anfrage von der unterschiedlichen Gebührenerhebung überrascht: "Die Auslegung einiger Kommunen wirft berechtigte Fragen nach deren Rechtmäßigkeit auf."

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