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WAZ: Opferschutz geht vor Täterschutz - Kommentar von Birgitta Stauber-Klein
Essen (ots)
Wer als Kind missbraucht wurde, bleibt ein Opfer - lebenslang. Wer das Kind missbraucht, ist nur befristet ein Täter. Irgendwann kann auch die Anzeige der reinen Weste nichts mehr anhaben. Diese Gesetzgebung schützt eindeutig die Täter und lässt die Opfer mit ihrem verkorksten Leben hilflos zurück.
Die Alkoholsucht. Die Unfähigkeit, eine Beziehung zu führen. Die gescheiterte berufliche Entwicklung. Die Depressionen, die Selbstmordversuche. Die Folgen des Missbrauchs sind häufig schwere Traumatisierungen, die ein normales Leben unmöglich machen.
Die Bilder, sagen Betroffene, kommen immer wieder hoch, mitunter jede Nacht. Bis sie so weit sind, den Täter anzuzeigen, kann es Jahrzehnte dauern. Ausschlaggebend kann sein, dass sie einen Täter wiedersehen. Oder sie erfahren, dass der Kinderschänder immer noch Kinder im Verein trainiert. Vielleicht haben sie auch durch eine Therapie begriffen, was überhaupt passiert ist.
Eine Anzeige kann helfen, die Taten zu verarbeiten. Wenn aber dem Opfer mitgeteilt wird, das Gesetz lasse aufgrund der Verjährung "keine Möglichkeit, die Anzeige zur Anklage zu bringen", stehen die Opfer der Justiz ohnmächtig gegenüber.
Bei spektakulären Missbrauchsfällen dreht es sich meist um die Frage: Wie konnte es so weit kommen? Was ging im Täter vor? Nun ist es Zeit, den Blick auf die Opfer zu richten. Ein Ende der Verjährungsfrist ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
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