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WAZ: Das gute Recht des Beschuldigten. Kommentar von Stefan Wette

Essen (ots)

Freundlich ist es nicht von Thomas Middelhoff, wenn er frühere Ankündigungen ignoriert und vor dem Kölner Landgericht plötzlich die Auskunft verweigert. Dass Gericht, Staatsanwalt und die Verteidigung viel Zeit in die Vorbereitung seiner Vernehmung investiert haben, ist für sie bitter. Aber deshalb muss man sein Schweigen ja nicht "unverschämt" nennen. Denn Thomas Middelhoff hat von seinem guten Recht Gebrauch gemacht, als Beschuldigter zu schweigen. Dieses Recht gewährleistet es, dass ein Verdächtiger sich nicht selbst belasten muss. Aufgabe des Staates ist es vielmehr, ihm die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Seine Auskunftsverweigerung erinnert aber auch daran, dass für Thomas Middelhoff nicht mehr die Regeln des "Big Business" gelten. Das Strafrecht hat jetzt das Sagen, und dessen Regeln lassen sich nicht mehr mit einem Lächeln und charmanten Beiträgen in einer Talkshow aushebeln. Ein früher hochgelobter Manager, der "Big T" zweifellos war, muss jetzt um sein Ansehen kämpfen. Staatsanwaltschaften ermitteln gegen ihn, ein kleiner Teilkomplex wird ab dem heutigen Dienstag in Essen vor dem Landgericht verhandelt. Welche Folgen die Arbeit der Strafjustiz haben kann, sollte Middelhoff mal bei Uli Hoeneß erfragen.

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