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WAZ: Praxis der Parteienfinanzierung auf dem Prüfstand

Essen (ots)

Die Praxis der Parteienfinanzierung in Deutschland steht erneut auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht will bis zum Sommer entscheiden, ob Geldflüsse aus Steuermitteln an die Bundestags-Fraktionen, an die 4400 Mitarbeiter der Bundestagabgeordneten und an die Parteistiftungen für eine verdeckte Parteienfinanzierung verfassungswidrig missbraucht werden. Es geht um fast 400 Millionen Euro im Jahr. Hintergrund ist eine Organklage der nicht im Parlament vertretenen Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) aus dem Jahr 2012, die sich durch die Zahlungen benachteiligt fühlt. "In diesem Verfahren wird eine Entscheidung noch im Laufe der ersten Jahreshälfte angestrebt", bestätigte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, Bernd Odörfer, der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe). Der Prozess wird auf Seite der ÖDP vom Speyrer Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim geführt. Von Arnim sagte der Zeitung, mit der Klage solle die Verwendung von 83,8 Millionen Euro durch die Fraktionen, 116 Millionen "Globalzuschüsse" an die Stiftungen und 172,4 Millionen für die Mitarbeiter-Bezahlung geprüft werden. Die Gelder würden "ohne öffentliche Kontrolle" gezahlt, kritisiert von Arnim. Ähnlich wie bei der vom Verfassungsgericht bereits in den 60er-Jahren erzwungenen Obergrenze der staatlichen Finanzierung der Parteien sollten nach Ansicht der Kläger auch für Geldflüsse an Fraktionen und Stiftungen Obergrenzen gesetzt werden und Erhöhungen dieser Beträge künftig nur auf gesetzlicher Grundlage und damit nach einer intensiven öffentlichen Diskussion möglich sein.

Karlsruhe wird wohl auch der in der Klage aufgeworfenen Frage nachgehen, ob die aus der Staatskasse bezahlten Abgeordneten-Mitarbeiter in den Wahlkreisen gleichzeitig für lokale Parteiorganisationen arbeiten. Das ist durch den Paragraphen 12 des Abgeordnetengesetzes untersagt. Allerdings hat sich nach Ansicht der Kläger bei einer Stichprobe in der letzten Wahlperiode herausgestellt, dass Wahlkreismitarbeiter von 121 Bundestagsabgeordneten auch lokale Partei- und Ratsfunktionen innehatten. 16 von ihnen waren sogar als Parteigeschäftsführer tätig, 25 als Orts- oder Kreisparteivorsitzende. Die Bundestagsverwaltung dazu: "Auch Mitarbeiter von Abgeordneten sind Grundrechtsträger und dürfen deshalb in politischen Organisationen engagiert sein".

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