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WAZ: Zurück ins Parlament - Kommentar von Tobias Blasius zum Rechtsstreit um die Frauenförderung
Essen (ots)
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Neuregelung der Frauenförderung im NRW-Landesdienst ist eine weitere juristische Bauchlandung für Rot-Grün. Nach ähnlichen Entscheidungen in erster Instanz durch gleich mehrere Verwaltungsgerichte konnte in der Landesregierung eigentlich niemand damit rechnen, dass man mit dem angerichteten Beförderungschaos durchkommt.
Die verquere Idee, den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese im öffentlichen Dienst im Namen der Frauenförderung einfach aushebeln zu können, sollte nun schleunigst beerdigt werden.
Warum die unbestreitbare Benachteiligung vieler Frauen nicht durch eine angemessenere Berücksichtigung von Familienauszeiten in den dienstlichen Beurteilungen kompensiert wird, bleibt das Geheimnis dieser Landesregierung. Statt den handwerklichen Fehler einzugestehen und das Dienstrecht zurück in die parlamentarische Montagehalle zu holen, soll auch der Verfassungsgerichtshof in Gang gesetzt werden.
Diese ideologische Halsstarrigkeit geht zu Lasten von Männern und Frauen, weil der Rechtsstreit zum faktischen Beförderungsstopp in vielen Behörden geführt hat.
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