DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
ddp 2015: Heute beginnt die Einreichungsfrist
Wiesbaden (ots)
Ab heute, 1. Dezember 2014, bis zum 23. Januar 2015 können Agenturen ihre besten Dialogmarketingkampagnen ins Rennen um eine der begehrten Trophäen beim Deutschen Dialogmarketing Preis (ddp) 2015 schicken.
Arbeiten können in insgesamt 22 Kategorien eingereicht werden, und zwar in 10 Branchenkategorien, 2 Spezialkategorien und 10 Medienkategorien. Auch nach dem 23. Januar 2015 sind Einreichungen bis zum 30. Januar 2015 noch möglich, dann mit einem Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die Gebühren.
Der ddp ist der wichtigste Dialogmarketing-Wettbewerb im deutschsprachigen Raum und zählt zu den renommiertesten Award-Shows in der deutschsprachigen Kommunikationsbranche. Er wird vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) bereits seit 32 Jahren ausgerichtet und von der Deutschen Post als Hauptsponsor unterstützt. Detlef Rump, Juryvorsitzender des ddp 2015: "Beim ddp reichen immer wieder große Marken ihre Arbeiten ein. Der ddp ist wieder eine harte Währung. Und das ist attraktiv für Unternehmen."
Dr. Michael Müller, dm-drogerie markt, über den ddp: "Für uns als dm ist die Erfolgsmessung unbedingter Bestandteil des Dialogmarketings. Dass die Ergebnisse einer Kampagne wichtige Komponenten des ddp sind, war und ist ein wichtiges Kriterium für unsere Einreichungen/Teilnahme."
Der ddp ist der einzige Wettbewerb in Deutschland, bei dem die kreative Idee und der messbare Erfolg von Dialogkampagnen gleichberechtigt bewertet werden. Dabei bewertet der ddp ausschließlich Werbemaßnahmen, deren Hauptziel es ist, einen direkten Dialog auszulösen. Eine Jury aus Agenturexperten, Unternehmen und Wissenschaft sowie Experten aus Österreich und der Schweiz entscheidet mit einem anspruchsvollen Punkteverfahren in drei Juryrunden über die eingereichten Arbeiten.
Bereits im vergangenen Jahr profitierten die einreichenden Agenturen und Unternehmen von deutlich vereinfachten Bedingungen: Die Einreichung beim ddp erfolgt ausschließlich online. Neben den Angaben zur Effizienz der Arbeit muss nur noch eine Abbildung der Werbemittel online hochgeladen werden. Aufbereitung und Produktion der Templates entfallen - die Templates werden vom DDV produziert. Lediglich die haptischen Werbemitteln (etwa Mailings) müssen dem DDV weiterhin als Muster zugeschickt werden.
Einreicher aus der Schweiz und Österreich profitieren von der Zusammenarbeit der Verbände DDV, DMVÖ und SDV: Sie erhalten 20 Prozent Rabatt auf die regulären Teilnahmegebühren, wenn die identische Arbeit ebenfalls beim SDV-Award beziehungsweise Columbus des DMVÖ eingereicht wurde.
Eine Arbeit kann in mehreren Kategorien eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb: www.ddp-award.de
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