DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Mindestlohngesetz: Aufzeichnungspflichten für Zustellunternehmen vereinfacht
Zusteller-Branchenworkshop des DDV im Januar 2015
Main (ots)
Am 4. Dezember 2014 wurde die MiLoAufzV (Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz) verkündet. Zu den damit eingetretenen Vereinfachungen und zu den weiteren Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für die Prospektverteilbranche wird der DDV im Januar 2015 einen verbandsübergreifenden Workshop für alle Unternehmen der Zustellbranche durchführen, der an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung vom 15. Januar 2013 anknüpfen wird.
Die Verordnung, die am 1.Januar 2015 in Kraft treten wird, regelt die Dokumentationspflichten bei sogenannten "eigenverantwortlichen, mobilen Tätigkeiten", zu denen insbesondere auch die Zustellung von Haushaltwerbung ("Zustellung von Druckerzeugnissen") gehört. Für diesen Anwendungsbereich gilt nun, dass nicht die Lage der Arbeitszeit (also Beginn und Ende), wohl aber weiterhin die Dauer der Arbeitszeit im Sinne des Mindestlohngesetzes dokumentationspflichtig ist, soweit keine anderen rechtlichen oder vertraglichen Vorgaben zur konkreten Lage der Arbeitszeit bestehen.
Rolf Schlosser, stellvertretender Vorsitzender des Councils Zustellung im DDV: "Die Verordnung bringt in puncto Bezahlung der Mitarbeiter unseren Zustellunternehmen endlich Rechtssicherheit zu einem sehr schwierigen Umsetzungsdetail des Gesetzes."
Patrick Tapp, Präsident des DDV ergänzt: "Es ist erfreulich, dass es der Politik kurz vor dem Start des Mindestlohngesetzes noch gelungen ist, eine Portion Augenmaß bei der gewiss nicht einfachen Detailanwendung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn einzubringen." Der DDV hatte sich in im Rahmen der Einführung des Mindestlohns immer wieder für die Interessen der DDV-Mitglieder stark gemacht und war unter anderem offizieller Partner im Branchendialog der Bundesregierung.
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