Stellungnahme zum Bußgeldbescheid der Hamburger Datenschutzbehörde: Datenschutz hat für Hamburger Sparkasse oberste Priorität
Hamburg (ots)
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat heute ein Bußgeld gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) verhängt. Die Datenschutzbehörde hatte seit Juli 2010 geprüft, ob die Maßnahmen, die die Haspa bei Datenabfragemöglichkeiten durch mobile Berater, die ausschließlich für die Haspa tätig sind, einsetzt, ausreichen.
Der Zugriff auf Kundendaten für mobile Berater ist nur mit Zustimmung der Kunden erlaubt und unterliegt strengen organisatorischen Regelungen. Parallel zur Datenschutz-Prüfung hatte die Haspa zum 30. August 2010 durch die Einführung einer technischen Sperre den Zugriff ausgeschlossen.
"Für die Haspa hat der Datenschutz oberste Priorität", so Stefanie von Carlsburg, Pressesprecherin der Haspa. "Wir haben der Forderung der Hamburger Datenschutzbehörde vollständig entsprochen. Bereits Ende August haben wir den Zugriff auf Kundendaten mit einer technischen Sperre vorsorglich unterbunden."
Trotz der umgehenden Einführung der zusätzlichen technischen Zugriffsbeschränkung hat die Hamburger Datenschutzbehörde nun ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro gegen die Hamburger Sparkasse verhängt. Das angekündigte Bußgeld wird damit begründet, dass ein Zugriff der mobilen Berater trotz strenger organisatorischer Regelungen und regelmäßiger Prüfungen in der Vergangenheit nicht ausgeschlossen werden konnte.
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