Saarbrücker Zeitung: Koalition will am Montag auch über neue CO2-basierte Kfz-Steuer entscheiden - Umstellung zum 1. Juli angestrebt
Berlin / Saarbrücken (ots)
Im Rahmen ihre Entscheidungen zum Konjunkturprogramm will die große Koalition auch die Einführung der neuen CO2-basierten Kfz-Steuer zum 1. Juli dieses Jahres beschließen. Unions-Fraktionsvize Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe), er gehe davon aus, dass die Koalitionsrunde ein entsprechendes Ergebnis haben werde. Aus SPD-Kreisen hieß es, Bayern habe seine bisherigen Bedenken gegen eine Übertragung der Steuer auf den Bund beim Koalitionstreffen am letzten Montag zurückgestellt, so dass die neue Steuer nun kommen könne. Nach Informationen der Zeitung sollen die Länder als Ausgleich einen jährlichen Festbetrag von 8,9 Milliarden Euro vom Bund bekommen, der nicht dynamisiert wird. Die Union will zur Ausgestaltung der neuen Steuer mit einem Sechs-Punkte-Papier in die Koalitionsrunde gehen, das der "Saarbrücker Zeitung" vorliegt. Demnach soll die Regelung "unkompliziert und leicht nachvollziehbar" sein. Bis zu einer Grenze von 120 Gramm CO2 je Kilometer solle es einen Freibetrag geben. Oberhalb dieser Grenze solle der Tarif linear steigen. Für alle Autos solle es einen Sockelbetrag von 50 Euro "für die Straßenbenutzung" geben, der bei Dieselfahrzeugen hubraumabhängig aufgestockt wird. Die SPD-Vorstellungen sind ähnlich, doch verlangen die Sozialdemokraten eine progressive Belastung für Autos mit sehr hohem CO2-Ausstoß. Zudem kritisieren sie, dass das CDU-Modell Mindereinnahmen bringe. Erwartet wird in beiden Koalitionsfraktionen, dass am Montag zunächst nur ein Grundsatzbeschluss für die Einführung Mitte des Jahres getroffen wird und die Details dann im Februar ausgehandelt werden. Die neue Steuerberechnung soll nur für Neuwagen gelten. Die geltende Kfz-Steuerbefreiung soll mit Inkrafttreten der Neuregelung nicht fortgesetzt werden. Bürger, die sich seit November einen Wagen angeschafft haben, sollen nach Vorstellung der CDU nach Ablauf der Befreiungsfrist wählen können, ob sie künftig auf Hubraum- oder auf CO2-Basis besteuert werden wollen.
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