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Konferenz-Einladung: Die gebannte Katastrophe - Compliance-Management für Unternehmen
Kaum Problembewusstsein
Mehr als 90 Prozent der Strafverfahren dringen nicht an die Öffentlichkeit

Ein Dokument

München (ots)

"Compliance ist Katastrophenschutz für Unternehmen. Leider
beschäftigen sich die meisten erst damit, wenn die Katastrophe schon
auf sie zurollt." Dieser Befund stammt von Prof. Dr. Thomas Klindt,
Rechtsanwalt im Münchner Büro der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz und
Experte für Haftungsprävention und Compliance.
Vielen Betrieben mangelt es nach seiner Erfahrung an einem
Frühwarnsystem für straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Außerdem fehle es an geeigneten Vorkehrungen zu deren Entschärfung.
Es gebe kaum Problembewusstsein. "Kein Wunder, wenn mehr als 90
Prozent der Strafverfahren gegen Unternehmen für die Öffentlichkeit
unsichtbar gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden", sagt
Klindt.
Übersetzt bedeutet Compliance schlicht die Beachtung aller
Gesetze, die für ein Unternehmen gelten. Das klingt simpel und
selbstverständlich. In der Praxis verbirgt sich dahinter jedoch eine
anspruchsvolle Aufgabe: nämlich die Verbindung mehrerer Disziplinen
wie Management, Unternehmensorganisation und Recht zu einem System
für Sicherheit vor strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung.
Nicht zuletzt soll auch der Ruf eines Unternehmens geschützt werden.
Die Risiko-Szenarien sind von verwirrender Vielfalt: Mangelhafte
Sicherheit von empfindlichen Daten kann zu persönlicher Haftung des
Managements führen, das Rating verschlechtern und den Börsenkurs
einbrechen lassen. Achtet das für Umwelt, Gesundheit und
Arbeitsschutz (meist EH&S für Environment, Health & Safety)
zu-ständige Vorstandsmitglied nicht penibel auf Einhaltung aller
Arbeitsschutzvorschriften und verliert ein Arbeitnehmer einen Arm,
muss sich das Top-Management vor der Strafjustiz verantworten.
Verstößt ein Zulieferer von Teilen, die nicht nur für zivile sondern
auch für militärische Zwecke genutzt werden können, im
internationalen Geschäft gegen die so genanten Dual-Use-Vorschriften,
droht dem Unternehmen der Verlust sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen.
Erhalten Frauen weniger Geld oder kommen sie in der Karriere
langsamer voran als Männer, kann ein Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Das wiederum stellt ein
Kündigungs- und Haftungsrisiko für das Management dar - und für das
Unternehmen ein gewaltiges Imagerisiko.
Weitgehend bekannt sind die Risiken im Kartellrecht. Preis- oder
Gebietsabsprachen zwischen Vertriebsmitarbeitern verschiedener
Unternehmen etwa können überraschenden Besuch von Staatsanwaltschaft
und Bundeskartellamt nach sich ziehen. In extremen Fällen haben die
Kartellbehörden schon Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe
verhängt. Über ein effektives System zur anonymen Anzeige von
Wettbe-werbsverstößen innerhalb des Unternehmens ("Whistleblowing")
verfügen dennoch viele Unternehmen nicht.
Um Produkthaftungsrisiken auszuschließen, legen manche Unternehmen
ihre Erzeugnisse schon vor Markteinführung Anwälten zur Prüfung vor.
Manchmal muss es aber anscheinend doch ohne gehen, um schneller als
die Konkurrenz zu sein. Selbst wenn sie vorsorgen, vergessen manche
Unternehmen die Nachsorge. "Die Pflicht zur Produktbeobachtung gilt,
bis ein Gerät auf dem Schrotthaufen landet", erläutert Klindt.
Auf unserem "Compliance Day" stellen wir Werkzeuge zur Einführung
eines wirksamen Compliance-Managements vor und erzählen Ihnen, welche
Erfahrungen wir damit gemacht haben. Sie sind herzlich eingeladen.
7. September in Berlin
  14. September in Frankfurt am Main
  12. Oktober in München
Bitte melden Sie sich mit Angabe des Termins oder Orts bei Monika
   Nieberle an - gerne auch kurzfristig.
    monika.nieberle@noerr.com
   Tel.: 089 / 28628 - 268.
Weitere Informationen über Compliance erhalten Sie von 
Dr. Michael Neumann 
Tel.: 089 28628 226 / 0171 125 14 28 
michael.neumann@noerr.com

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