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Elektro-Unternehmen müssen Konformität mit EU-Richtlinie erklären
München (ots)
Unternehmen der Elektronindustrie müssen in der Erklärung, dass ihre Produkte mit der europäischen Niederspannungsrichtlinie übereinstimmen (Konformitätserklärung), auf eine neue Fassung der Richtlinie Bezug nehmen: 2006/95 EG statt bisher 73/23 EWG. Darauf weist Prof. Dr. Thomas Klindt hin, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München und Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel. Der Grund: Ende 2006 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Richtlinie in einer redaktionell überarbeiteten Variante. Sie tritt morgen (16. Januar) in Kraft.
Die Niederspannungsrichtlinie, die älteste der CE-Richtlinien, vereinheitlichte 1973 das technische Sicherheitsrecht für elektronische Produkte. Die Palette reicht von Haushaltsgeräten über Spielzeug bis hin zu Industrie-Maschinen. Die Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Vorgaben müssen Unternehmen mit Unterschrift der verantwortlichen Manager erklären und auf Nachfrage den Marktüberwachungsbehörden vorlegen "Auch wenn es sich scheinbar nur um eine Formalie handelt, sollten Unternehmen die Bezugnahme in der Konformitätserklärung ernst nehmen", warnt Klindt. "Wenn ein Unternehmen eine Erklärung mit veraltetem Bezug vorlegt, schafft das unnötig Misstrauen in den gesamten Sicherheitsstandard der Produkte."
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