Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Opferrecht
Osnabrück (ots)
Das Dilemma der Justiz
Es ist ein Beispiel dafür, wie schlecht es lange um den Opferschutz in Deutschland bestellt war: In den siebziger Jahren, zur Hochzeit des RAF-Terrors, wurde viel über die Täter und ihre Motivation diskutiert. Die Opfer, vor allem die nicht prominenten, blieben im Schatten. Der Umgang mit den Betroffenen von Straftaten war auch die Kehrseite der Bemühungen um ein humaneres Strafrecht mit der überfälligen Einsicht, dass es mit dem bloßen Wegsperren von Tätern nicht getan sein kann.
Die Opferrechte sind in den vergangenen Jahren durch mehrere Gesetze stetig verbessert worden, nun steht eine weitere Reform ins Haus. Die geplanten Änderungen mögen nicht spektakulär anmuten; für die Betroffenen sind sie wichtig und eine echte Hilfe.
Der Gesetzgeber versucht so, ein Dilemma der Justiz aufzulösen. Zwar geht es im Strafprozess auch um die Interessen des Geschädigten. Staatsanwaltschaft und Gericht sind indes zur Neutralität verpflichtet: So hat bis zum Beweis des Gegenteils ein Angeklagter als unschuldig zu gelten. Die auch daraus folgende Sachlichkeit im Umgang mögen viele Geschädigte als Kühle, ja Herzlosigkeit empfinden. Umso wichtiger ist es, dass der Staat den Rahmen dafür schafft, dass sich möglichst kein Opfer wie ein Täter fühlen muss.
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