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Neue OZ: Kommentar zu Schuldenbremse

Osnabrück (ots)

Versuchung bleibt
Eine Schuldenbremse im Grundgesetz ist richtig. Nur so können 
künftige Generationen vor der Staatspleite bewahrt werden. Aber die 
jetzt beschlossene Verfassungsänderung ist bislang kaum mehr als ein 
Versprechen. Denn bis auf Weiteres müssen die öffentlichen Schulden 
zwangsläufig steigen. Grund ist die dramatische Finanz- und 
Wirtschaftskrise. Da kann der Staat nicht allzu vehement auf die 
Ausgabenbremse treten. Und niemand weiß genau, wie hoch die daraus 
resultierenden Kredite am Ende sind.
Hinzu kommt: Das absolute Verschuldungsverbot der Länder gilt erst
ab 2020. Damit bleiben noch über zehn Jahre, in denen der 
Schuldenberg auf- statt abgebaut werden darf. Die Versuchung liegt 
nahe, kurz vor Toresschluss noch einmal kräftig Kredite zu bunkern, 
frei nach der Devise "Die anderen Länder werden später schon 
irgendwie bei der Rückzahlung helfen".
Gegen eine solche verwerfliche Politik gibt es nur eine wirksame 
Kontrolle: die Wähler. Sie sollten per Stimmzettel dafür sorgen, dass
die jüngste Verfassungsreform am Ende auch mit Leben erfüllt wird. 
Wer in den nächsten Jahren Finanzpolitik im Freibierstil betreibt, 
muss die Rote Karte erhalten. Sonst bleibt die Schuldenbremse gleich 
zu Beginn im Jahr 2020 wirkungslos, und die Politiker hätten sich die
heutige Grundgesetzänderung ehrlicherweise sparen können.

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Telefon: 0541/310 207

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