Neue OZ: Kommentar zu Bundestag
Soziales
Patientenverfügung
Osnabrück (ots)
Lange sah es so aus, als würde sich der Bundestag in dieser Wahlperiode nicht mehr auf einen Entwurf zur Patientenverfügung einigen. Überraschend deutlich haben nun die Abgeordneten einem Antrag zugestimmt, der das Recht auf Selbstbestimmung klar über den Schutz des Lebens stellt. Das ist kein Grund zur Freude.
Die Ärzte haben damit nicht mehr viel zu sagen, obwohl sie den Gesundheitszustand eines Patienten noch am besten einschätzen können. Doch die Bedenken von Medizinern haben die Befürworter beiseitegewischt.
Der schaudernde Blick auf Schläuche und Apparate ist verständlich. Aber manche Gefahren dürfen nicht übersehen werden. Etwa die, dass ein Mensch seinen Willen zum Leben im Verlauf einer Krankheit ändern kann. Oder die Gefahr, dass Patienten aufgrund des allgemeinen Kostendrucks sterben wollen, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Einige Experten betonen mit Sorge, dass die Existenz von Patientenverfügungen nachweislich dazu führt, Schwerkranken medizinische Maßnahmen vorzuenthalten.
Umso mehr kommt es nach der Abstimmung im Bundestag jetzt darauf an, dass alle Patientenverfügungen möglichst präzise formuliert sind. Eine schwere Aufgabe, denn jeder Einzelfall gestaltet sich anders. Nicht jeder Krankheitsverlauf lässt sich bis ins Detail vorhersehen.
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