Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Volkswagen
BGH
Osnabrück (ots)
Strafe schon jetzt verschärft
Es war die nackte Gier. Sogar seine brasilianische Geliebte ließ Klaus Volkert als Betriebsratschef von VW bezahlen. Dabei verdiente er nicht schlecht: 692893 Euro waren es nach Feststellung des Landgerichts Braunschweig im Jahr 2002, inklusive 290000 Euro Bonus. Wer derartig abkassiert, ohne jeweils den Nachweis einer Gegenleistung antreten zu können, der bleibt im Urteil der Öffentlichkeit wohl für immer ein krimineller Raffke.
Dies gilt umso mehr, als Sonderzahlungen wie Boni und Abfindungen seit Beginn der aktuellen Finanzkrise meist mit noch viel kritischeren Augen gesehen werden. Schon dies ist zweifellos eine Art Strafverschärfung für Volkert. Gesellschaftlich bekommt er wohl kein Bein mehr auf die Erde, egal wie am Ende der Bundesgerichtshof entscheidet.
Ganz anders der wegen Untreue verurteilte ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz, der sogar schon wieder zu politischen Veranstaltungen eingeladen wird. Obwohl auch er sich im VW-Korruptionssumpf jahrelang die Hände schmutzig gemacht hat, kam er mit einer milden Bewährungsstrafe davon, weil er ein Geständnis ablegte und einen Deal mit dem Gericht aushandeln konnte. Das mag mit dem Recht vereinbar sein. Doch bleibt es ein Handel mit der Gerechtigkeit. Denn man darf nicht vergessen: Theoretisch hatten Hartz bis zu zehn Jahre Haft gedroht.
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