Neue OZ: Kommentar zu Überhangmandate
Osnabrück (ots)
Überlegt wählen
Wer beim aktuellen Streit um die Überhangmandate mitreden will, sollte sich die entsprechenden Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 genau ansehen. Verständlicherweise haben die Karlsruher Richter kritisiert, dass sich in manchen Fällen Zweitstimmen für Parteien nicht positiv, sondern sogar negativ auswirken. Zu Recht haben die Verfassungsjuristen daher eine Neuregelung verlangt.
Gleichzeitig hielten es die Richter"für unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern". Zur Begründung hieß es: "Ein derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können."
Daher wirken Äußerungen etwa vom Grünen-Politiker Jürgen Trittin deplatziert, es gebe bei vielen Überhangmandaten eine "ergaunerte Mehrheit". Das galt auch nicht 2002, als diese die hauchdünne rot-grüne Regierung stabilisierten.
Gleichwohl wäre es ein Ergebnis mit Schönheitsfehler, wenn viele Überhangmandate den Ausschlag für eine Regierungsmehrheit gäben. Und wackelig wäre sie auch. Daher kommt es vor allem für Anhänger kleinerer Parteien darauf an, überlegt zu wählen. Es ist sinnvoll, wenn sie ihre Erststimme dem Bewerber des gewünschten Koalitionspartners geben.
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