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Neue OZ: Kommentar zu Überhangmandate

Osnabrück (ots)

Überlegt wählen
Wer beim aktuellen Streit um die Überhangmandate mitreden will, 
sollte sich die entsprechenden Äußerungen des 
Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 genau ansehen. 
Verständlicherweise haben die Karlsruher Richter kritisiert, dass 
sich in manchen Fällen Zweitstimmen für Parteien nicht positiv, 
sondern sogar negativ auswirken. Zu Recht haben die 
Verfassungsjuristen daher eine Neuregelung verlangt.
Gleichzeitig hielten es die Richter"für unangemessen, dem 
Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig vor Ablauf der 
gegenwärtigen Wahlperiode zu ändern". Zur Begründung hieß es: "Ein 
derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht 
in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können."
Daher wirken Äußerungen etwa vom Grünen-Politiker Jürgen Trittin 
deplatziert, es gebe bei vielen Überhangmandaten eine "ergaunerte 
Mehrheit". Das galt auch nicht 2002, als diese die hauchdünne 
rot-grüne Regierung stabilisierten.
Gleichwohl wäre es ein Ergebnis mit Schönheitsfehler, wenn viele 
Überhangmandate den Ausschlag für eine Regierungsmehrheit gäben. Und 
wackelig wäre sie auch. Daher kommt es vor allem für Anhänger 
kleinerer Parteien darauf an, überlegt zu wählen. Es ist sinnvoll, 
wenn sie ihre Erststimme dem Bewerber des gewünschten 
Koalitionspartners geben.
+++

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Telefon: 0541/310 207

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