Neue OZ: Kommentar zu Parteien
FDP
Spenden
Klage
Osnabrück (ots)
Möllemanns Schatten
Es ist aus der Sicht der FDP nur zu verständlich, dass sie mit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzufrieden ist. Haben doch die Richter das Vorgehen der Bundestagsverwaltung voll und ganz bestätigt. Das bedeutet: Juristisch war die saftige Strafzahlung rechtens, auch wenn die Liberalen die Spendenaffäre höchst eifrig aufgeklärt haben. Schon im Sommer wiegte sich die Partei in der trügerischen Hoffnung, dass dieser Eifer belohnt würde. Doch bei der Strafe und ihrer Höhe ging es nicht um Gnade, sondern um Recht.
Politisch hat es der FDP nicht geschadet, dass sie den Strafbescheid im Juli 2009, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, erhalten hat. Andere Themen haben die Affäre überdeckt. Finanziell dürften die Liberalen die Millionenzahlung ebenfalls verkraften können, auch dank der Stimmengewinne in diesem Jahr.
Dennoch ist zweifelhaft, ob die FDP gut beraten ist, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Denn durch den Gang in die nächste Instanz hängt die Spendenaffäre der Partei weiter an wie ein Klotz am Bein. So verhindern die Liberalen, dass ein Schlussstrich unter das kriminelle Vorgehen von Jürgen W. Möllemann gezogen wird. Der frühere Spitzenpolitiker stammt aus Nordrhein-Westfalen, wo am 9. Mai ein neuer Landtag gewählt wird. So kann Möllemanns Schatten noch auf die FDP zurückfallen.
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