Neue OZ: Kommentar zu Verkehr
MPU
Verkehrsgerichtstag
Osnabrück (ots)
Für Durchblick sorgen
Medizinisch-psychologische Untersuchung - schon der Begriff gibt Rätsel auf. Wann wird der ominöse Psychotest für Verkehrssünder angeordnet? Nach welchen Kriterien entscheiden die Gutachter, wer nach Ausfällen wieder ans Steuer darf? Eindeutige Antworten fallen schwer. Die Praxis der Behörden und Gutachter unterscheidet sich erheblich. Was in Kiel üblich ist, muss in Konstanz noch lange nicht gelten.
Deshalb ist es überfällig, dass der Bundesverkehrsminister sich des Themas annimmt und für Klarheit sorgen will. Notwendig ist dreierlei: Erstens muss der Gesetzgeber präziser regeln, in welchen Fällen der "Idiotentest" infrage kommt und wie er abzulaufen hat, um eine einheitliche und nachvollziehbare Praxis zu gewährleisten. Zweitens gilt es, den Gutachtern besser auf die Finger zu schauen, indem der Verlauf der Testgespräche per Tonband oder Video dokumentiert wird. Nur das ermöglicht eine effektive gerichtliche Kontrolle des Ergebnisses. Und drittens sollte den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden, die Anordnung eines Gutachtens direkt gerichtlich überprüfen zu lassen. Das schafft in Zweifelsfällen schneller Klarheit.
Raser, Drängler oder Volltrunkene haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Sie gilt es mit der MPU herauszufiltern. Damit es aber wirklich nur sie trifft, bedarf es unzweideutiger Regeln für die Tests.
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