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Neue OZ: Kommentar zu Musik
Prozesse
Urteil

Osnabrück (ots)

Ersböserjunge
Bushidos Label heißt ersguterjunge; er selbst ist aber ein Böser, 
der Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sagt der 
Richter. Bushido wird darüber höchst zufrieden sein. Sein 
Gerechtigkeitssinn ist aktenkundig. Unvergessen sein Kampf gegen 
jenen Rentner, über dessen PC illegal Bushido-Songs heruntergeladen 
wurden. (Womöglich war sein WLAN-Anschluss nicht sicher.) Wie 
peinlich muss es dem Rapper gewesen sein, dass ihm nun ein ähnlicher 
Lapsus unterlief! Das Urteil rückt die Sache gerade, gewiss in seinem
Sinn. Zumal er seit seinem Kinofilm als Gangster offiziell geläutert 
ist.
Auch ästhetisch ist die Sache erfreulich: 2003 wurde sein Album 
"Vom Bordstein bis zur Skyline" wegen wüster Texte indiziert. Nun 
darf auch die Antwort "Von der Skyline zum Bordstein zurück" nicht 
mehr verkauft werden. Das ist doch eine runde Sache. Auch wenn das 
zweite Verbot sich nicht ganz so gut vermarkten lässt wie das erste.

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Telefon: 0541/310 207

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