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Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Kriminalität

Osnabrück (ots)

Auf stur schalten

Niedersachsens Justizminister Busemann hat recht: Es darf nicht tatenlos hingenommen werden, dass als Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Schwerstverbrecher auf freien Fuß gesetzt werden. Es ist gängige und bewährte Praxis, hochgefährliche Kriminelle über die eigentliche Strafverbüßung hinaus in Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn die Gefahr erneuter Delikte wie etwa Mord oder Vergewaltigung extrem erscheint. Die verlängerte Inhaftierung bedeutet somit Prävention und keine Zusatzstrafe oder gar Rache.

Worauf die EU-Richter in Straßburg nun abgehoben haben, ist eine Regelungslücke für Straftäter, bei deren Verurteilung vor 1998 noch eine maximal zehnjährige Frist für die Sicherungsverwahrung galt. Natürlich hätte der Gesetzgeber hier früher Klarheit schaffen können und sollen. Fatal wäre es jedoch, wenn mit dem Hinweis auf diese Rechtsunsicherheit plötzlich brandgefährliche Verbrecher aus dem Knast oder dem Maßregelvollzug entlassen werden sollten, die eigentlich zwingend vor der Allgemeinheit abgeschottet werden müssen. Man kann doch nicht billigend in Kauf nehmen, dass es zu neuerlichen Mord- oder Vergewaltigungsopfern kommt!

Von daher ist es richtig, dass Niedersachsen auf stur schaltet und es notfalls auf eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ankommen lassen will. Auch Bayern hat inzwischen Alarm geschlagen. Der Bund bleibt ungerührt - schlichtweg verantwortungslos!

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