Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Mit Sicherheitslücken
Das ist keine leichte Aufgabe: Der Gesetzgeber muss das Menschenrecht auf Freiheit beachten, das auch ein Schwerverbrecher genießt, nachdem er seine Strafe verbüßt hat - gleichzeitig jedoch haben die Politiker die Allgemeinheit vor weiteren schlimmen Straftaten zu schützen. Anders formuliert: Sie müssen in der Gesellschaft für Sicherheit sorgen und mögliche weitere Opfer vermeiden.
Wegschließen - und zwar für immer: Diese markige Forderung erhob einst Bundeskanzler Gerhard Schröder angesichts von Wiederholungstätern. Doch die nachträgliche Sicherungsverwahrung ging dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig zu weit. Diese Ansicht mag man als praxisfern kritisieren, aber das führt nicht weiter. Gefragt sind vielmehr praktische Lösungen, die zugleich die strengen Vorgaben der Richter in Straßburg erfüllen.
Die elektronische Fußfessel ist der Versuch, mit dem Dilemma umzugehen. Eine ideale Alternative ist sie nicht. Sie bringt gefährliche Sicherheitslücken mit sich, wie die Gewerkschaft der Polizei zu Recht beklagt. Denn ein früherer Täter lässt sich mit der Fußfessel nur bedingt kontrollieren. Daher kann sie allenfalls ein Mittel neben mehreren anderen sein, um weitere schwere Verbrechen von Mördern oder Sexualstraftätern wirksam zu verhindern.
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