Neue OZ: Kommentar zu Energie
Atom
Klagen
Osnabrück (ots)
Mit rechtlichem Restrisiko
Auch wenn sich Angela Merkel und Norbert Röttgen nach außen ganz sicher geben: Für die Bundesregierung ist der Atomausstieg schon mit einem juristischen Restrisiko verbunden. Denn das Atom- und Energiepaket wurde in großer Eile geschnürt. Nach der Katastrophe von Fukushima vergingen nur wenige Wochen, bis die Gesetze auf den Weg gebracht wurden. Daher ist es möglich, dass manche Passagen verfassungsrechtlich und in EU-rechtlicher Hinsicht nicht wasserdicht sind.
Daher hat der Versuch namhafter Anwaltskanzleien, im Auftrag der Energiekonzerne den Ausstieg vor Gericht zum Kippen zu bringen, durchaus Erfolgschancen. Dass sie so die Interessen ihrer Aktionäre vertreten und sich gegen millionenschwere Verluste wehren, ist ihr gutes Recht. Sollten die Vorstöße gelingen und die Unternehmen mit milliardenschweren Schadensersatzforderungen durchkommen, wäre diese juristische Niederlage der GAU für die Bundesregierung. Ob sich aber die Atomkonzerne mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht einen Gefallen tun, ist eine ganz andere Frage. Auf Dauer sind die Unternehmen ebenso auf die Regierung angewiesen wie die Politik umgekehrt auf die Wirtschaft. Beide brauchen einander. Mit einem vergifteten Klima ist daher niemandem gedient. Es ist für alle Beteiligten besser, wenn die Atomkonzerne nach vorne schauen und die Energiewende mittragen.
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