Neue OZ: Kommentar zu Sicherungsverwahrung
Osnabrück (ots)
Neustart erforderlich
Der Missbrauch von Dortmund ist eine Katastrophe für das Opfer. Die Wut der Familie und die öffentliche Empörung darüber sind allzu verständlich. Der Fall ist aber auch eine bittere Niederlage für die deutsche Rechtspolitik. Für viele Juristen war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte absehbar, in dessen Folge auch der Dortmunder Täter auf freien Fuß kam. Denn die deutschen Paragrafen zur Sicherungsverwahrung waren nach einer Dekade des Aufrüstens zu einem undurchdringlichen Normengestrüpp zusammengewuchert. Und im Vollzug wurde vielerorts nach verbüßter Haft einfach das Schild an der Zellentür gewechselt: von Strafe in Sicherungsverwahrung.
Auch das Verfassungsgericht hat deshalb inzwischen einen Neustart bei der Sicherungsverwahrung verlangt. Bund und Länder sind gefordert, nun rasch für Rechtssicherheit zu sorgen. Es gilt, dabei die Verantwortung für mögliche Opfer zuerst im Blick zu haben, ohne die Grundsätze des Rechtsstaats und der Menschenrechtskonvention zu vergessen.
Die Marschroute ist klar: Wer nach dem Ende seiner Haftzeit zum Schutz der Allgemeinheit eingeschlossen bleibt, der muss im Gegenzug die Chance bekommen, mit Therapeuten an sich zu arbeiten, und hinter Gittern mehr Spielräume haben als Häftlinge.
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