Neue OZ: Kommentar zu Justiz
Fußfessel
Staatsvertrag
Osnabrück (ots)
Nur ein erster Schritt
Die elektronische Fußfessel ist vernünftig, um den Schutz der Allgemeinheit vor Gewalttätern zu verbessern. Vor zu hohen Erwartungen sei jedoch gewarnt. Das Gerät erleichtert es den Behörden, rückfallgefährdeten Ex-Häftlingen auf der Spur zu bleiben. Die Kontrolleure im hessischen Lagezentrum erfahren durch den Sender aber nur, wo sich der ehemalige Gefangene aufhält. Was er an diesem Ort tut oder zu wem er dort Kontakt hat, das bleibt im Dunkeln.
Selbst wenn der Überwachte sich offensichtlich verdächtig verhält und eine festgelegte Sperrzone mit Spielplatz oder Kindergarten betritt, könnte die Polizei im Ernstfall zu spät vor Ort sein. Ein Patentrezept ist die Fußfessel also nicht. Die Kontrolle via Satellit schafft aber eine Hürde, die Straftäter von weiteren Verbrechen abhalten kann. Wichtiger für den Schutz der Bevölkerung ist es, dass Bund und Länder sich rasch auf ein rechtsstaatlich sauberes Konzept für die Sicherungsverwahrung einigen. Davon sind sie leider weit entfernt.
Eckpunkte der Bundesjustizministerin für eine Reform fielen bei den Ländern krachend durch. Als Wohlfühlprogramm für die Schlimmsten der Schlimmen zerrissen Unionsminister das Papier von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Selbst die Frage, welcher Täterkreis künftig über das Ende der Haftzeit hinaus verwahrt werden darf, ist bisher ungeklärt. Konstruktive Politik sieht anders aus.
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