Neue OZ: Kommentar zu Professoren-Besoldung
Osnabrück (ots)
Wie gerufen
Dienstrang, Verantwortung und Qualifikation: Das sind die wichtigsten gesetzlichen Kriterien für Alimentation und Besoldung von Beamten. Dass Hochschullehrer vor diesem Hintergrund nicht weniger verdienen sollten als zum Beispiel ein Studiendirektor, versteht sich eigentlich von selbst. Und doch musste erst das Bundesverfassungsgericht eingreifen, damit wieder Ordnung ins System kommt - eine schwere Schlappe für den Gesetzgeber.
Es rächt sich jetzt, dass 2005 bei der Umstellung der Besoldung die Grundvergütungen allzu stark gesenkt worden sind. Zwar gibt es seither Leistungszulagen. Doch hat ungerechterweise lange nicht jeder die Chance auf diese Zusatzeinnahmen. Denn Indologen oder Sinologen bekommen in der Regel selten beziehungsweise nie die Gelegenheit, mit Weggang zu drohen und so eine Bleibeprämie auszuhandeln. Ganz anders die Lage etwa bei Informatikern oder Mathematikern. Viele von ihnen können in der freien Wirtschaft leicht das Doppelte oder Dreifache dessen verdienen, was sie an der Uni bekommen.
Da sich angesichts des demografischen Wandels der Wettbewerb um die besten Köpfe noch deutlich verschärfen wird, kommt das Urteil aus Karlsruhe wie gerufen. Es ist ein wichtiges Signal an die Länder, den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht zu vernachlässigen, sondern ihm mehr Wertschätzung zu zeigen. Und das möglichst schnell.
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