Neue OZ: Kommentar zu Bundestag
Rederecht
Osnabrück (ots)
Angemessen reagiert
Jetzt soll die viel diskutierte Reform des Rederechts im Bundestag vorerst doch nicht kommen. Gut, dass die Parlamentsgeschäftsführer von Union, SPD und FDP so schnell auf die Proteste reagiert haben. Die vorgesehene Änderung hätte der Demokratie geschadet. Auch verfassungsrechtlich ist so eine Einschränkung fragwürdig. Zudem handelt es sich bei der Redezeit nicht um ein Thema, dass das Parlament in großer Eile durchpeitschen muss.
Wichtig ist daher, dass sich nun alle Fraktionen in Ruhe und Nüchternheit auf eine praktikable Reform einigen. Die Lösung sollte Trickserei ausschließen und verhindern, dass sich eine Partei durch Änderungsanträge mehr Redezeit verschafft. Vor allem aber sollte sie die Belange und Rechte der Abgeordneten berücksichtigen.
Nach dem Grundgesetz sind die Parlamentarier nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht es in Artikel 38, Absatz 1. Dieser Passus gilt, wohlgemerkt, für die einzelnen Abgeordneten, nicht aber für die Parteien oder Fraktionen. Zu bedenken ist auch, dass ein Abweichler ohnehin seine politische Karriere riskiert: Er läuft schnell Gefahr, innerparteilich isoliert zu werden, sodass er womöglich bei der nächsten Wahl nicht wieder als Kandidat aufgestellt wird. Wer sich quer zur Fraktion stellt, wird es sich deshalb überlegt haben und ein Ausscheren auf den Ausnahmefall beschränken.
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