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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Beschneidung

Osnabrück (ots)

Lasst sie schneiden

Mit seiner Entscheidung, religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten, zeigt sich das Kölner Landgericht lebensfremd und intolerant: Die Richter meinen, das Selbstbestimmungsrecht des Kindes wiege schwerer als die Religionsfreiheit der Eltern. Obwohl diese im Grundgesetz verankert ist.

Das Urteil verkennt, dass es sich hier nicht um eine menschenverachtende Genitalverstümmelung handelt, wie es etwa bei der Klitorisbeschneidung von Mädchen der Fall ist. Diese erleiden im Anschluss lebenslänglich Schmerzen beim Sex. Die Beschneidung eines Jungen fügt ihm dagegen als Erwachsenem keinen Schaden zu. Auch für eine erfüllte Sexualität hat sie keine Bedeutung. Es sprechen sogar medizinische Gründe dafür, dass Juden und Muslime von ihrem Recht als Eltern auf Erziehung Gebrauch machen und das Skalpell für die leichte Operation ansetzen lassen: Laut Studien sind beschnittene Männer weniger anfällig für Krankheiten von Harnwegsinfektionen über Peniskrebs bis hin zu Aids.

In der Praxis besteht nun die Gefahr, dass statt Rechtssicherheit eine Rechtsunsicherheit geschaffen wurde: Möglich, dass sich religiöse Eltern durch das Urteil gedrängt sehen, ihre Söhne nicht unter den möglichst guten medizinischen Bedingungen eines Hospitals operieren zu lassen, sondern heimlich schneiden. Das wäre noch viel weniger zum Wohl des Kindes.

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