Neue OZ: Kommentar zu Bundesrat
Justiz
Jugendarrest
Osnabrück (ots)
Platzpatrone des Innenministers
Warnschussarrest, das klingt gut. Endlich, sagt mancher, zeigt der Staat straffällig gewordenen Jugendlichen klare Grenzen auf. Sozialstunden für U-Bahn-Schläger waren gestern, jetzt wird durchgegriffen, lautet das Signal, das Bundesinnenminister Friedrich aussenden will.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, nach langen Debatten. Der Warnschussarrest der schwarz-gelben Koalition ist also kein Schnellschuss, sondern klug überlegte Imagepflege. Allerdings geht es weniger um die Bekämpfung der Jugendkriminalität als um Aktionismus. Denn der Warnschussarrest hat die Durchschlagskraft einer Platzpatrone.
Für jugendliche Intensivtäter taugt das Mittel ohnehin nicht. Brutale Schläger, die bei Gericht Aktenreihen füllen, gehören nicht verwarnt, sondern hinter Gitter. Und nicht für zwei oder vier Wochen, wie es der Warnschussarrest vorsieht, sondern entsprechend der Schwere des Vergehens. Dabei sollte nicht die Strafe im Vordergrund stehen, sondern der Erziehungs- und Bildungsgedanke. An Pädagogen und Ausbildern mangelt es aber in den oft überfüllten Jugendhaftanstalten enorm. Womit klar wird, dass der Warnschuss im Einzelfall nach hinten losgehen könnte. Denn für den Arrest kommen auch Kleinstkriminelle im Alter von 14 oder 15 Jahren infrage. Sollten halbe Kinder künftig mit echten schweren Jungs im Knast abhängen, wäre das pädagogisch sicherlich nicht wertvoll.
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